Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Parallel dazu waren bereits Prozesse beim Waiblinger Familiengericht angelaufen. Dort wurden die Eltern mit den medizinischen Befunden aus der Winnender Klinik und weiteren augenärztlichen Befunden konfrontiert. In diesen wurde konstatiert, dass der Junge nicht nur ein Hämatom davongetragen hatte, sondern noch ein weiteres, das von einem früheren Vorfall herrühren müsse.

 

Werner Schmidt erklärt dies mit einem Ereignis, das auch ihm zunächst von seiner Frau verheimlicht worden sei. Etwa vier Wochen zuvor sei sie nach einer Kreislaufschwäche zusammen mit dem Baby eine Treppe hinuntergestürzt. Weil Max sich schnell beruhigen lassen und keinerlei Anzeichen einer Verletzung gezeigt habe, habe sie nichts davon berichtet, sagt die 35-jährige Mutter.

Gericht bestellt zwei Gutachten

Das Gericht habe daraufhin einen medizinischen Gutachter beauftragt zu klären, ob die beiden Hämatome mit den Schilderungen der Eltern in Einklang zu bringen seien. Laut deren Bekunden sei der Sachverständige zu der Auffassung gekommen, dass es genau so gewesen sein könne – genauso allerdings könnte auch mutwilliges Schütteln des Kindes die Ursache für die Verletzungen sein. In einem weiteren Gutachten habe eine Psychologin die Schmidts daraufhin hinsichtlich ihrer Belastungsfähigkeit, dem Umgang mit ihrem Kind und dessen Reaktionen auf sie untersuchen sollen. Laut Gisela Schmidt ist das Gutachten – außer dass zwischendrin mal der falsche Vorname des Kindes gestanden habe – eigentlich durchweg positiv ausgefallen. Gegen Ende allerdings sei die Expertise unter Berufung auf das medizinische Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Vorfälle als „Wiederholungstat“ zu werten seien und eine Rückkehr des Kindes deshalb nicht zu befürworten sei. Das Gericht habe ihnen deshalb das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Seither sei es auch mit Besuchen ihres Kindes mehr als schwierig, sagen die leiblichen Eltern. Die Pflegefamilie, bei der ihr Max nun seit rund zweieinhalb Jahren lebe, gehe offenkundig davon aus, dass er dauerhaft bei ihnen bleiben werde. Das Paar könne keine eigenen Kinder bekommen, sei aber gut in der Gesellschaft vernetzt und habe deshalb bei folgenden Verhandlungen von örtlichen Gerichten stets Recht bekommen. Bis nun das Oberlandesgericht nach einer Anhörung verfügt habe, dass das Besuchsrecht zu Gunsten der leiblichen Eltern neu zu regeln und zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückführung zu klären sei.