Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

Genau hingesehen wird bei der Nutzung des Schlossplatzes: Rund 500 Anfragen pro Jahr bekommt das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, das für die Nutzung des Platzes zuständig ist. „Davon werden die wenigsten positiv beschieden“, sagt Sprecher Frank Kupferschmidt. Die Hälfte seien Anfragen von Unternehmen, die ihre Produkte hier bewerben wollen, die übrigen seien kultureller oder sozialer Art. Allerdings gebe es Grenzfälle wie die Eisbahn, die dort im Winter aufgebaut ist: „Manchmal ist das schwer zu trennen.“ Auch mit der Vergabe von Foto- und Drehgenehmigungen sei man sparsam. „Aber da haben wir keine hundertprozentige Kontrolle, weil nicht jeder um Erlaubnis fragt“, so Kupferschmidt.

 

Willkommene Einnahmen zum Erhalt der Gebäude

Kommerzielle Anfragen werden bei den Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg genau geprüft. „Bei Werbefilmen sehe ich kein Problem, wenn akzeptiert wird, dass es sich um historische Räume handelt“, sagt Pressesprecher Frank Thomas Lang und nennt ein Unternehmen als Beispiel, das eine Champagnermarke am Schloss Solitude präsentierte. Sicher sei es wichtig, dass mit solchen Vermietungen, zusätzlich zu den Eintrittsgeldern, Geld erwirtschaftet werde: „Der Unterhalt der historischen Bauwerke ist für die öffentliche Hand extrem aufwendig.“ Trotzdem stünden zwei Vorgaben dazu im Vordergrund: das Monument darf nicht gefährdet oder geschädigt werden, und die Vermarktung muss dem Ort angemessen sein. Andere Anfragen kämen gar nicht, berichtet Lang.

Bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) stellt sich die Frage nach den Werbefilmen meist nicht. „Wir ziehen eine sachliche Grenze, keine inhaltliche“, sagt Sprecherin Birte Schaper. Der SSB sei sehr wichtig, dass die Fahrgäste nicht belästigt werden: „Sie dürfen nicht mit abgebildet werden, und unser Kerngeschäft muss gewährleistet sein.“ Sprich: Der Fahrplan müsste trotz Filmdreh eingehalten werden. „Außerdem ist in den Bahnen und Haltestellen wenig Platz verfügbar, und die Beleuchtung ist nicht optimal“, erklärt Schaper. Künstliches Licht wiederum ist nicht gestattet, da sonst die Stadtbahnfahrer geblendet werden könnten. Diese Vorgaben, so die Sprecherin, seien der Grund dafür, dass von vornherein kaum kommerzielle Anfragen bei den SSB einträfen.