Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

In Deutschland gibt es kein allgemeines Gesetz, das vorschreibt, dass bei einer Sportveranstaltung ein Sanitätsdienst anwesend sein muss. Aber Sportveranstaltungen müssen je nach Größe genehmigt werden, und diese Genehmigung ist dann mit Auflagen verbunden. Fakt ist, dass die Erste Hilfe in jedem Fall abgesichert sein muss. Der Verein hat als Veranstalter eine Verkehrssicherungspflicht und eine Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmern und Besuchern. Grundsätzlich gilt: Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. So steht es auf der Internetseite des Landessportbunds Berlin.

 

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet Schulungen für verschiedene Zielgruppen an, von der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen bis hin zur Ersten Hilfe am Hund. Einzelheiten dazu stehen im Internet unter www.drk-vaihingen.de. Dort sind auch weitere Informationen zu den Sanitätsdiensten des DRK zu finden