Der Konvertit Sven Lau aus Düsseldorf war in dem Prozess gegen zwei mutmaßliche Gotteskrieger am Oberlandesgericht Stuttgart als Zeuge geladen. Er machte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Den Auftritt des Salafisten-Predigers Sven Lau aus Düsseldorf hat nicht nur der Strafsenat des Oberlandesgerichtes mit Spannung erwartet. Auch im Zuschauerraum sind am Mittwoch etwa 30 Besucher gewesen, deren Interesse jenem bekannten Konvertiten galt, gegen den im Zuge des Verfahrens gegen zwei mutmaßliche Gotteskrieger und einen ihrer Helfer in Stuttgart ermittelt wird.

 

Junge Männer kurdischer Abstammung saßen im Saal und konnten sich die eine oder andere Bemerkung nicht verkneifen, als der Prediger durch einen Hintereingang in den Zeugenstand gebracht wurde. „So einer wird in diesem Staat beschützt“, murmelten sie. Und waren sauer, dass dem Zeugen der Weg durch den Haupteingang erspart wurde – wohl um Konflikte mit dem Publikum zu vermeiden.

Kurden im Saal sind enttäuscht über den kurzen Auftritt

Die Enttäuschung, sowohl für Zuhörer als auch für die Verfahrensbeteiligten: Sven Lau kam und schwieg. Angekündigt hatte er das anders. Er hatte das Gericht wissen lassen, er würde Angaben machen, sofern er sich damit nicht selbst belasten würde.

In dem Verfahren wird gegen einen Stuttgarter und einen Mönchengladbacher verhandelt, die sich im Herbst 2013 auf den Weg nach Syrien gemacht haben sollen, um dort die Terrormiliz Islamischer Staat zu unterstützen. Mitangeklagt ist ein Bruder des Stuttgarters, der sich um die Geldbeschaffung gekümmert haben soll. Gegen Sven Lau war in diesem Zusammenhang der Vorwurf erhoben worden, die beiden Männer zu der Fahrt in den Kampfeinsatz nach Syrien angestiftet zu haben. Deswegen hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zunächst auch gegen den 34-jährigen arbeitslosen Feuerwehrmann Sven Lau Anklage erhoben. Diese nahm sie dann wieder zurück, gab das Verfahren dann aber an  die für Laus Heimatstadt zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf ab. Die Ermittlungen laufen weiter, da der Anfangsverdacht gegen Lau bestehen blieb.

Der Prediger ließ sich durch die Nachfragen des Senats, ob er sich es vielleicht nicht doch noch mal überlegen wolle, nicht erweichen, seine Meinung zu ändern. Die Frage, warum er erst angekündigt hatte, er würde etwas sagen, und dann von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte, gab der als Zeugenbeistand beigeordnete Rechtsanwalt: Er habe sich mit seinem Mandanten besprochen, und sie seien gemeinsam zu der Ansicht gelangt, dass es besser sei, sich nicht zu äußern.

Die Verteidiger der Angeklagten und auch der angeklagte 24-jährige Stuttgarter nutzten dennoch die Chance, zwei Fragen loszuwerden. Sie zielten darauf, dass Lau Gerüchten zufolge für den Verfassungsschutz arbeite. Das verneinte der Zeuge, schwieg fortan und ging.