Weil er seine Ehefrau zuerst gewürgt und dann erhängt haben soll, muss sich ein 46-Jähriger in Ravensburg wegen Mordes verantworten. Vor Gericht schweigt er - vorerst jedenfalls.

Ravensburg - Immer wieder sagt der Anwalt die gleichen Worte. „Dazu äußert sich mein Mandant nicht.“ Egal, ob es um die Eheprobleme des Beschuldigten geht, seine finanzielle Situation nach der Trennung von seiner Frau oder sein Verhältnis zu seinen Kindern: Der 46-Jährige schweigt. Angeklagt ist der Mann vor dem Landgericht Ravensburg wegen Mordes - er soll seine 43 Jahre alte Frau erst gewürgt und dann im Heizungskeller aufgehängt haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wollte er die Tat aussehen lassen wie einen Suizid - die Anklagebehörde vermutet Mord aus Habgier und niederen Beweggründen.

 

Doch der Angeklagte macht direkt zu Beginn des Prozesses klar, dass er sich zu diesen Vorwürfen noch nicht äußern will. „Dazu ist mein Mandant heute nicht in der Lage“, sagt sein Anwalt. Lediglich zu seiner Person wolle er etwas sagen - aber auch das „nicht allzu ausführlich.“ Vor Gericht schildert der 46-Jährige dann nur zögerlich von einer behüteten Kindheit, einer Lehre und einem Studium und seiner anschließenden Arbeit in einem Unternehmen für Bodenbeläge. 2012 habe er sich in der gleichen Branche selbstständig gemacht. Das Geschäft sei zunächst gut gelaufen, sagt der Mann auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters - dabei wirkt der Angeklagte nervös, knetet seine Hände und befeuchtet immer wieder seine Lippen.

Der 46-Jährige bestreitet diese Darstellung

Alle weiteren Fragen - etwa zur Trennung von seiner Frau oder ob er die Familie danach weiter finanziell unterstützte - blockt der Mann ab. „Keine Angaben“, sagt sein Anwalt. Die Reaktion des Vorsitzenden Richters: „Fragen kostet auch vor Gericht nichts.“ Was in der Nacht zum 10. Juli 2016 geschehen sein soll, schildert am ersten Prozesstag daher nur der Staatsanwalt. Demnach hatte der 46-Jährige am Vortag der Tat seine drei Kinder bei der 43-Jährigen abgeholt, um mit ihnen das Wochenende in einem Freizeitbad in Bayern zu verbringen. Das Ehepaar hatte laut Anklage seit Februar getrennt voneinander gelebt.

Als die Kinder im Hotel ins Bett gegangen waren, sei der Mann jedoch mit dem Auto zurück nach Ravensburg gefahren. Durch eine unverschlossene Tür habe er sich Zugang zum Haus verschafft, sagt der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe sich ins Schlafzimmer der Frau geschlichen und die 43-Jährige zunächst gewürgt - mindestens bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend habe er sie in den Heizungskeller gebracht, ihr einen Strick um den Hals gelegt und sie an einem Heizungsrohr aufgehängt. „Es sollte der Anschein erweckt werden, dass sie Suizid begangen hatte“, sagt der Staatsanwalt. Um 3.40 Uhr sei der 46-Jährige zurück ins Hotel in Bayern gefahren. Die Leiche der Frau wurde am nächsten Tag von ihrem Vater entdeckt.

Zwischen den Eheleuten habe es immer wieder Trennungsstreitereien gegeben, es sei um den Umgang mit den Kindern und ums Geld gegangen, erläutert die Anklagebehörde. Der Mann habe finanzielle Schwierigkeiten gehabt und bei einer Scheidung oder dauerhaften Trennung erhebliche Nachteile befürchtet. Außerdem habe es der Angeklagte auf Leistungen aus einer Risikolebensversicherung der Frau von mehr als 50 000 Euro abgesehen.

Der 46-Jährige bestreitet diese Darstellung am Mittwoch jedoch. Sein Mandant habe keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt, lässt er den Verteidiger ausrichten. „Das ist aus seiner Sicht falsch.“ Die Antwort des Staatsanwaltes: „Dann möge er das auch darlegen.“