Ein Mann soll seine Ehefrau vergewaltigt und versucht haben, sie zu erstechen. Der Angeklagte hat die Frau mehrfach im Gesicht verletzt. Nun muss er sich vor dem Landgericht verantworten.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Als sie von den Stichen spricht, kann die Frau nicht mehr. Noch bevor der Richter den Satz „Wir unterbrechen für zehn Minuten“ zu Ende gesprochen hat, steht sie auf und geht aus dem Saal, weil sei weinen muss. In diesem Moment holt sie die Erinnerung an die Nacht ein, in der ihr Ehemann versucht haben soll, sie mit Messerstichen umzubringen, wenige Wochen, nachdem er sie zum Beischlaf gezwungen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deswegen Vergewaltigung und versuchten Mord vor. Da er aufgrund einer psychischen Erkrankung zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sein soll, geht es in dem Verfahren am Stuttgarter Landgericht gegen ihn darum, ob er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Der Staatsanwalt beantragt dies, da er aufgrund der Wahnvorstellungen, unter denen der 59-Jährige leide, die Gefahr sieht, dass sich ähnliche Vorfälle wiederholen könnten.

 

Der Ehemann soll Angst um sein Leben gehabt haben

Der Mann soll in seinen Wahnvorstellungen offenbar davon ausgehen, seine Frau trachte ihm nach dem Leben, so der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe Angst gehabt, die 55-Jährige wolle ihn durch Gift im Essen umbringen. Er äußert sich weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person.

Bei beiden Taten soll der Mann die im Bett liegende Frau im dunklen Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung überrumpelt haben. Anfang November sei er eines Freitagnachts in den Raum gekommen, habe ihr die Decke weggezogen und sie teilweise entkleidet. Sie habe gefragt, was er wolle. Als sie ihm den Wunsch nach Geschlechtsverkehr verwehrte, soll er sie dazu gezwungen haben.

Das Opfer trug Verletzungen an Mund, Nase und Kinn davon

Das Paar lebte weiterhin zusammen – wobei der Mann offenbar meist im Wohnzimmer schlief, wie die Frau in ihrer Aussage andeutete. Dort habe sie ihn auch vermutet, als sie gut vier Wochen später nachts um 1 Uhr von einem Fest nach Hause kam. Eine kleine Stehlampe habe im Wohnzimmer gebrannt, sonst sei die Wohnung dunkel gewesen. Da die Kinder noch nicht zuhause waren, habe sie die Tür nicht abgeschlossen, damit die beiden sie leise öffnen könnten. Sie ging zu Bett. Plötzlich sei ihr Mann im Schlafzimmer aufgetaucht und habe auf sie eingestochen. Auf die Frage, warum sie davon ausgehe, dass er sie habe töten wollen, sagte die 55-Jährige: „Es war ein Messer, und Messer benutzt man um zu töten.“ Die Stiche trafen sie im Gesicht, nicht am Hals. Die Frau trug Schnitte am Mund, an der Nase und am Kinn davon. Durch die unabgeschlossene Tür sei ihr die schnelle Flucht zu den Nachbarn gelungen.

Die Verhandlung der 9. Schwurgerichtskammer wird am Donnerstag fortgesetzt.