Kommunalaufsicht:
Der Fachbereich Kommunalwesen im Landratsamt, mit zwei Kräften besetzt, übt die Rechtsaufsicht über 22 Städte und Gemeinden im Kreis (ohne Große Kreisstädte) sowie über Gemeindeverwaltungsverbände, Zweckverbände und Stiftungen aus. Dabei prüft die Kommunalaufsicht auch die Gesetzmäßigkeit der kommunalen Haushalte. Sie hat dabei neben der Überwachungs- auch eine beratende Funktion und kann für einen ausgeglichenen Etat Konsolidierungsmaßnahmen verlangen.

 

Verschuldung:
Je Einwohner betrugen die Schulden in den kommunalen Kernhaushalten im Land Ende 2015 im Durchschnitt 557 Euro. Eine Grenze gibt es nicht. Die Kommunen müssen ihren Verpflichtungen jedoch aus den laufenden Einnahmen nachkommen.