Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart gibt es für den Göppinger Konflikt vier rechtmäßige Varianten.

 

Der Kreistag könne den Einzelrat per Beschluss zum ordentlichen Ausschussmitglied inklusive Stimm- und Rederecht bestellen.

Alternativ könne Christian Stähle als sachkundiger Kreisbürger widerruflich beratend in den Ausschuss aufgenommen werden. Mitabstimmen dürfte der Linke-Politiker dann zwar nicht. Aber er hätte ein Rederecht.

Den sachkundigen Bürger Stähle könnte man auch zu Beratungen einzelner Themen einladen und ihm nur für diese Tagesordnungspunkte ein Rederecht einräumen.

Zuhören ist grundsätzlich allen Kreisräten in allen Ausschüssen erlaubt. Zu melden haben sie als bloße Zuhörer indes nichts.

Im Ludwigsburger Kreistag bekommen Einzelkämpfer immerhin einen Gaststatus: In der vorigen Legislatur hatte die Linke ein Rederecht. So verfährt auch die Regionalversammlung. Dort haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dem Republikaner-Regionalrat Ulrich Deuschle als Einzelkämpfer in Ausschüssen mitreden, aber nicht abstimmen zu lassen. Für diese Linie haben sich auch die Gemeinderäte von Kirchheim/Teck, Ostfildern (Kreis Esslingen) und Vaihingen/Enz (Kreis Ludwigsburg) entschieden.

Ein Ausgeschlossener will nicht betteln

So versucht die große Mehrheit der Kommunalparlamente, ihre Einzelkämpfer einzubinden. Demgegenüber halten sich nur wenige, in denen sich das Problem nach der Gemeinderatswahl im Mai stellte, strikt an das Auszählungsergebnis – Esslingen, Sindelfingen (Kreis Böblingen) und Backnang im Rems-Murr-Kreis. Dort hat Wolfgang Schwalbe von der Unabhängigen Bürgervereinigung nicht nur seinen Kompagnon, sondern auch seinen langjährigen Sitz im Technischen Ausschuss verloren. „Ich habe aber auch nicht um einen Sitz gebettelt“, sagt Schwalbe: „Wenn ihr nicht wollt, dann will ich halt auch nicht.“

Der Göppinger Christian Stähle will – und hat auch schon eine Drohung parat. Als Kreisrat hat er das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt in jedem Ausschuss einen Antrag zu stellen. Solche Anträge darf er auch persönlich vortragen und begründen. Wenn er dies konsequent nutzen würde, wäre dies um einiges öfter als die vier Mal im Jahr, die der Sozialausschuss tagt.

Die vier Varianen des Regierungspräsidiums

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart gibt es für den Göppinger Konflikt vier rechtmäßige Varianten.

Der Kreistag könne den Einzelrat per Beschluss zum ordentlichen Ausschussmitglied inklusive Stimm- und Rederecht bestellen.

Alternativ könne Christian Stähle als sachkundiger Kreisbürger widerruflich beratend in den Ausschuss aufgenommen werden. Mitabstimmen dürfte der Linke-Politiker dann zwar nicht. Aber er hätte ein Rederecht.

Den sachkundigen Bürger Stähle könnte man auch zu Beratungen einzelner Themen einladen und ihm nur für diese Tagesordnungspunkte ein Rederecht einräumen.

Zuhören ist grundsätzlich allen Kreisräten in allen Ausschüssen erlaubt. Zu melden haben sie als bloße Zuhörer indes nichts.