Die betreuende Hebamme jedoch lieferte eine andere Version. In einem Protokoll, das sie fünf Tage nach dem Unglückstag verfasste, vermerkte sie, dass sie der Mutter mehrfach angeboten habe, das Kind in ein eigenes Bett zu legen. Dies habe die Frau jedoch abgelehnt.

 

Sechs Jahre hat es gedauert, bis der Fall von einem Gericht aufgerollt wird. Zunächst hatte das Böblinger Paar die Schiedsstelle der Bezirksärztekammer angerufen. Diese ließ ein Gutachten durch den Ulmer Neonatologen Frank Pohlandt erstellen. Dieser ist der Ansicht, dass das Personal im Kreißsaal für die Behinderungen des Kindes verantwortlich ist. Man hätte der erschöpften Mutter das Kind abnehmen müssen. Mit diesem Gutachten reichten die Eltern 2009 die Klage ein. Das Tübinger Landgericht beauftragte daraufhin zwei weitere Gutachter mit der Prüfung des Falls. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass der Sauerstoffmangel nicht auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei. „Der Gesundheitszustand der Frau war nicht so, dass man das Kind auf keinen Fall hätte bei ihr lassen dürfen“, sagte der Gynäkologe. Allerdings hätte man der Mutter ein Angebot machen müssen, das Kleine vorübergehend in ein Bett zu legen. Ob dies geschehen sei, könne er nach der Aktenlage nicht beurteilen.

Er skizzierte die Gratwanderung der Ärzte und Hebammen in den Geburtsstationen. „Auf der einen Seite wollen wird die medizinisch optimale Versorgung für Mutter und Kind. Andererseits sollen wir alles tun, um die Mutter-Kind-Bindung, das Stillen und das Familiengefühl zu fördern. Dazu gehört vor allem, dass die Babys nach der Geburt bei den Müttern sind.“

Die Richter werden am 13. Juni ihre Entscheidung schriftlich mitteilen.