Die Kanzlei Heuking Kühn übernimmt das heikle Mandat im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal. Den Auftrag wollte zunächst niemand haben.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war eine ungewöhnlich mühsame Suche. Seit etlichen Wochen bereits fahndete die grün-rote Landesregierung nach einer Anwaltskanzlei, die den EnBW-Deal umfassend rechtlich aufarbeiten soll. Doch die Vergabe verzögerte sich ein ums andere Mal, ohne dass recht klar war, warum. Mal hieß es, die Ausschreibung habe aus Formgründen noch einmal wiederholt werden müssen. Mal sollen Kanzleien abgewunken haben, weil sie nicht gegen die renommierten Kollegen von Gleiss Lutz vorgehen wollten, mal, weil sie Interessenkonflikte wegen der Investmentbank Morgan Stanley befürchteten.

 

Nun aber ist das heikle Mandat tatsächlich vergeben. Den Auftrag habe die Kanzlei Heuking Kühn Luer Wojtek bekommen, berichtete Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag bei der Regierungspressekonferenz. Binnen zwei Monaten, also voraussichtlich Mitte Februar 2012, erwarte man Ergebnisse. Warum es so lange gedauert hat? "Das hängt mit der Ausschreibung zusammen", erläuterte Kretschmann lediglich.

Ursprüngliche Kanzlei äußerte Interessenskonflikte

Von Heuking Kühn war am Nachmittag zunächst keine Bestätigung zu erhalten; man könne sich noch nicht äußern, sagte eine Kanzleisprecherin auf StZ-Anfrage. Mit 220 Rechtsanwälten und Steuerberatern an sieben deutschen und zwei ausländischen Standorten gehört die Kanzlei nach eigenen Angaben zu den großen wirtschaftsberatenden Sozietäten. Dem Branchendienst Juve zufolge liegt sie mit einem Jahresumsatz von knapp 88 Millionen Euro auf Platz 14 der Wirtschaftskanzleien. Laut Juve soll der Gesellschaftsrechtler Günther Bredow den Fall betreuen, der derzeit noch für eine andere Kanzlei tätig sei, aber zum Jahreswechsel zu Heuking Kühn wechseln werde.

Nach StZ-Informationen sollte das Mandat ursprünglich an eine andere Großkanzlei gehen. Diese hatte aber kurz vor dem Zuschlag Interessenkonflikte entdeckt und daher abgesagt. Bei der Untersuchung geht es gemäß der Ausschreibung um drei Themenkomplexe: Zum einen soll festgestellt werden, ob dem Land ein Schaden entstanden ist und, wenn ja, in welcher Höhe. Zum anderen will man wissen, gegen wen etwaige Ansprüche geltend gemacht werden könnten - hier sind vorrangig die Berater, aber auch die politischen Akteure im Visier. Zudem soll geklärt werden, ob der Kaufvertrag etwa wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein könnte, wie dies eine Rechtsexpertin vermutet hatte.