Stickelberger bezeichnete sein Tun als „Nobile officium“, als Ehrenpflicht gegenüber dem Parlament. Wolf sollte wissen, dass von Abgeordneten gegen das Untersuchungsausschussgesetz verstoßen wurde, das die Weitergabe von Dokumenten untersagt. Stickelberger sagte vor dem Ausschuss, er habe den Landtagspräsidenten in die Lage versetzen wollen, das Leck selbst zu ermitteln und „entsprechende Maßnahmen einzuleiten.“ Hätte Wolf in seiner Funktion als Parlamentspräsident nachgefragt, so gab Stickelberger zu verstehen, wäre dem Justizministerium die Offenlegung von Müllers Namen rechtlich möglich gewesen.

 

Wolf aber packte Stickelbergers Brief in den Tresor und unternahm nichts. Um einen Mappus-Helfer zu schützen, der nur aus den Reihen der CDU kommen konnte? Er habe Stickelbergers Brief nur als Information gewertet, sagte Wolf. Zumal der als „persönlich“ und „vertraulich“ gekennzeichnet gewesen war. Auch sei er gänzlich unkonkret gewesen. Als aus dem Ausschuss die Bemerkung fiel, das Telefon sei schon erfunden, eine Nachfrage wäre möglich gewesen, versetzte Wolf, das sei doch kein Umgang, einen Brief zu schreiben mit der Botschaft: „Frag mich doch was, damit ich dir was sagen kann.“ Für die CDU war am Ende klar, dass Stickelberger die Identifizierung des Lecks im Untersuchungsausschuss auf Wolf abwälzen wollte. Dabei hätte der Minister seine Information auch direkt in den Ausschuss einspeisen können. Wolf habe „keinen Fehler“ gemacht. Grüne und SPD sahen dies rollengemäß anders.