Die neue Landesregierung will die in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausweiten und gleichzeitig die bisherigen Tabuzonen abschaffen. Die Kommunen selbst sollen ihre Planungskompetenz wahrnehmen und "angemessene Entscheidungen treffen". Das führe zu mehr Flexibilität. Die Sorge, dass Windräder quasi wild gebaut werden dürften, sei aber unbegründet. Nach wie vor werde über die Regionalplanung gesteuert und kontrolliert, wo Anlagen aufgestellt werden können.

 

In der Umgebung von Wohnsiedlungen oder in Natur- und Vogelschutzgebieten seien Windräder nach wie vor nicht zulässig. "Auch in der Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb wird es weiterhin keine Windräder geben", sagte die Staatssekretärin im Verkehrs- und Infrastrukturministerium, Gisela Splett.

Das Umweltministerium werde darüber hinaus zusammen mit dem Verkehrs- und dem Agrarministerium einen Windenergieerlass vorbereiten, der den Behörden "als Richtschnur für die Genehmigung neuer Windräder dienen soll".