Verbot
Für Juristen ist die Rechtslage nicht eindeutig. Als das Embryonenschutzgesetz formuliert wurde, war diese Technik noch unbekannt. Veränderungen in der Keimbahn sind eindeutig verboten, doch stellt sich die Frage, ob das Gesetz hier greift.

Positionen
„Da das Embryonenschutzgesetz ein Strafgesetz ist, muss es wörtlich ausgelegt werden“, sagt Jochen Taubitz, Professor für bürgerliches Recht an der Uni Mannheim. So stelle sich die Frage, ob der isolierte Zellkern einer unbefruchteten Eizelle, der in eine andere Eizellhülle mit nicht defekten Mitochondrien implantiert werden soll, noch als menschliche „Keimzelle“ im Sinne des Gesetzes anzusehen ist. Guido de Wert von der Uni Maastricht sagt: „Diese Technik sollte als eine Form von Erbgut-veränderung in der Keimbahn begriffen werden, da bei dem Eingriff die Keimbahn zukünftiger Generationen verändert wird.