Die Jagd nach dem Mörder der Bankiersfrau Maria Bögerl ist weiterhin erfolglos. Mit Speichelproben versucht die Polizei nun, Hinweise zu finden.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)
Heidenheim - Die Jagd nach dem Mörder der Heidenheimer Bankiers-Ehefrau Maria Bögerl ist weiterhin erfolglos. Jetzt hat die Sonderkommission Flagge ihre Strategie verändert. Seit die Leiche der 54-Jährigen am 4. Juni im Wald unter Ästen gefunden wurde, seit einige Zeit danach Spezialisten am leblosen Körper DNA-Spuren generieren konnten, hat die Soko einen Großteil ihrer Kraft auf die Erhebung von Speichelproben gerichtet.

Seit knapp einem Monat klingeln die Zweierteams der Polizei an den Haustüren potenziell Verdächtiger und bitten um eine Speichelprobe. Es gebe "Hinweise auf Personen, gegen die ein Tatverdacht bestehen könnte", sagt ein Polizeisprecher. Männer mittleren Alters aus dem Kreis Heidenheim, die mit Nachnamen Schmidt oder Schmid heißen, stehen im Fokus der Ermittler, aber auch in der Vergangenheit durch hohe Verluste auffällig gewordene Bankkunden der Sparkasse Heidenheim, deren Vorstandsvorsitzender Thomas Bögerl ist. Gegenüber dem Ehemann hatte sich der Entführer und Mörder telefonisch als Mann namens "Schmid" ausgegeben und gedroht: "Machen Sie keine Sperenzle."

Erst die Hälfte der Spuren abgearbeitet


Weit mehr als hundert Speichelproben hat die Polizei nach Information der Stuttgarter Zeitung im Raum Heidenheim bisher erhoben, im Schnitt also mehrere pro Tag. Die Suche soll bis in den August weitergehen, was auch der Grund dafür sein dürfte, dass die Soko nach zwei Monaten immer noch nicht verkleinert wird. Von in der Spitze 4300 Spuren "haben wir erst etwa die Hälfte abgearbeitet", sagt der Polizeisprecher.

Das Suchraster der Polizei, das sich lediglich auf teilweise vage Zeugenhinweise stützt, ist grob. Doch es ist die einzige juristisch zulässige Möglichkeit von DNA-Vergleichen überhaupt. Ein Massengentest im Raum Heidenheim, polizeiintern "DNA-Reihenunter-suchung" genannt, wäre derzeit gegenüber keinem Richter begründbar. Einen Kreis um Heidenheim zu ziehen und Tausende Männer nur aufgrund von Alter und Geschlecht zur Abgabe von Speichelproben aufzufordern, das gibt die Strafprozessordnung nicht her. Sie verlangt "auf den Täter wesentlich zutreffende Prüfungsmerkmale".