Erstaufnahme
: Sobald Flüchtlinge nach Deutschland kommen, werden sie in den Bundesländern in Erstaufnahmestellen untergebracht. In diesen meist großen Einrichtungen werden die Menschen untersucht und können Asylanträge stellen. Sie bleiben maximal drei Monate.

 

Vorläufige Unterbringung
: Die nächste Station für Asylbewerber ist die vorläufige Unterbringung, für die die Kreise zuständig sind. Die Menschen bleiben meist in den Gemeinschaftsunterkünften, bis über ihren Asylantrag oder ihr Aufenthaltsrecht entschieden wurde – längstens aber 24 Monate.

Folgeunterbringung
: Die letzte Station in Deutschland sind Folgeunterkünfte. Die Städte und Gemeinden sind dafür zuständig, die Flüchtlinge, wenn (oder bis) sie geduldet sind oder Asyl bekommen, unterzubringen. Diese Wohnform kann in ein dauerhaftes Mietverhältnis münden.