Ob Bikesharing, Fahrradabos oder Diensträder: Man muss ein Fahrrad oder E-Bike nicht unbedingt kaufen, um regelmäßig damit unterwegs sein zu können. Welche Leihmodelle es gibt – und für wen sie sich lohnen.

Radfahren macht Spaß, hält fit und ist gut für Gesundheit und Umwelt. Wenn die Tage jetzt länger und wärmer werden, steigt bei vielen Menschen die Motivation, von Auto und Bahn aufs Fahrrad oder E-Bike umzusteigen. Laut der Studie „Fahrrad-Monitor 2023“ ist fast jeder zweite Deutsche (46 Prozent) regelmäßig mit dem Drahtesel unterwegs.

 

Das Fahrrad sei ein sehr beliebtes Verkehrsmittel, betont auch Burkhard Stork, Geschäftsführer beim Zweirad-Industrieverband (ZIV). „Radfahren ist in der Gesellschaft stark verankert und gilt als wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende.“ Fahrrad und E-Bike seien nicht aufzuhalten. „Die deutsche Fahrradwirtschaft bietet Hunderttausende heimische Arbeitsplätze und stellt ein Industriegut und Exportprodukt erster Güteklasse her.“ Mit entsprechenden politischen Rahmenbedingungen könne man diese wichtige deutsche Industrie stärken.

Eine gute Alternative

Doch auch wenn es die Hersteller gerne hätten: Man muss ein Fahrrad oder E-Bike nicht unbedingt kaufen, um damit regelmäßig unterwegs sein zu können. Leasing- oder Mietmodelle können eine gute Alternative sein.

Das Prinzip: Gegen eine Gebühr lässt sich ein Fahrrad für einmalige Fahrten oder einen bestimmten Zeitraum nutzen. Dafür stehen verschiedene Varianten zur Verfügung. „Die Modellauswahl und die Mietzeiträume variieren je nach Anbieter“, so Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo Rechtsschutz. „Wer sich ein Rad mieten möchte, sollte vorab alle anfallenden Kosten durchrechnen und Anbieter vergleichen.“ So lässt sich herausfinden, ob sich ein Mietrad lohnt und das Angebot zu den individuellen Ansprüchen passt.

Wer beispielsweise nur in den Sommermonaten aufs Rad steigen möchte, kann zwischen Mietangeboten oder sogenannten Fahrradabos wählen. Die meisten Anbieter verlangen eine monatliche Gebühr sowie einen Einmalbetrag zum Einstieg und stellen dafür das ausgewählte Modell zur Verfügung. „Wer das Rad direkt für mehrere Monate mietet, erhält oft einen Rabatt“, weiß Brandl.

Bikesharing ist wie Carsharing

Man sollte aber grundsätzlich genau nachrechnen – vor allem, wenn man plant, das Rad für einen sehr langen Zeitraum zu nutzen. „Bei sehr langen Mietzeiträumen können die Kosten unter Umständen den Kaufpreis übersteigen“, so Brandl. Manche Verträge würden sich zudem automatisch verlängern, wenn Mieter sie nicht rechtzeitig kündigen.

Für Gelegenheitsfahrten bietet sich dagegen das sogenannte Bikesharing an. Ähnlich wie beim Carsharing ist das Bikesharing für einen kurzen Zeitraum oder einmalige Fahrten konzipiert. „Die Kosten setzen sich oft aus einer Grundgebühr sowie der Mietzeit in Minuten oder in halben Stunden zusammen – sind jedoch meist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Tag gedeckelt“, sagt Brandl. Außerdem besteht manchmal die Möglichkeit, mit einer langfristigen Buchung zu sparen. Die Räder stehen auf Gehwegen, belebten Plätzen oder an Bahnhöfen und sind direkt vor Ort über die App des Anbieters kurzfristig und unkompliziert mietbar. Über eine virtuelle Karte in der Anwendung können Radler außerdem die verfügbaren Fahrräder in der Nähe sehen. Meist gibt es feste Rückgabezonen, an denen Nutzer die Räder nach der Fahrt abstellen müssen.

Das Modell funktioniert aber natürlich nur, wenn genügend Leihräder zur Verfügung stehen, die einsatzbereit sind, und das Netz an Stationen zum Ausleihen und zur Rückgabe flächendeckend ist. Beim Stuttgarter Anbieter Regio Rad etwa gab es hier in der Vergangenheit Probleme. Und auch mit Blick auf den Datenschutz sollten Radler achtsam sein. „Wer wissen möchte, was mit den eigenen Daten passiert, sollte vorab die Datenschutzbestimmungen prüfen“, rät Rechtsexpertin Brandl.

Man muss aber nicht unbedingt auf eigene Faust ein Fahrrad mieten, sondern kann auch über seinen Arbeitgeber eines bekommen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern sogenannte Dienstfahrräder an. Oft handelt es sich um geleaste Modelle, denn die Leasingraten und Versicherungsbeiträge können sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Aufladen im Betrieb

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Dienstfahrrad oder Dienst-E-Bike festzulegen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nutzungsvereinbarung abschließen – entweder als Überlassungsvertrag oder als Zusatz zum Arbeitsvertrag. Darin können die Parteien unter anderem die Privatnutzung, das Aufladen im Betrieb, Wartung und Reparatur sowie Versicherungsfragen regeln. Handelt es sich um ein Leasingmodell, sollten zudem ein eventueller Gehaltsverzicht sowie die Übernahme des Leasingvertrags bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten sein. Bei der Finanzierung durch Gehaltsumwandlung fallen für die Privatnutzung Lohnsteuern an, die der Arbeitgeber ans Finanzamt abführt. Oft können Arbeitnehmer geleaste Fahrräder nach Ablauf des Leasingvertrages übernehmen.