Bei Henzler handelt es sich keineswegs um einen uneinsichtigen Fahrrad-Rowdy, vor dem sich Fußgänger mit beherzten Sprüngen in Sicherheit bringen müssen - ganz im Gegenteil, er kann sogar die Aufregung mancher Fußgänger über so manchen Radfahrer nachvollziehen. "Wissen Sie, wie überall gibt es auch bei uns schwarze Schafe, die ohne Rücksicht auf Verluste die Wege entlang rasen und andere Menschen gefährden", sagt der Mountainbiker, "wenn mir so einer begegnet, halte ich ihn an und weise ihn auf sein Fehlverhalten hin".

 

Schlimm sei es nur, dass die Fußgänger das Verhalten einiger weniger Fahrrad-Rowdys auf alle Radfahrer, und vor allem auf die Downhiller, projizieren. "Sie können sich nicht vorstellen, wie oft ich auf meinen Touren in Stuttgart schon von Fußgängern angeschrien und aufs Übelste beschimpft worden bin", bemerkt Henzler, "in solchen Fällen suche ich dann meistens das Gespräch, was die Menschen in nahezu allen Fällen nicht annehmen wollen."

Beschimpfen und anschreien ist das eine - doch extra Fallen aufbauen, die den Radfahrern gefährliche oder gar tödliche Verletzungen zufügen können, ist beileibe kein Kavaliersdelikt. "Wird ein Fallensteller erwischt, muss er mindestens mit einer Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen", erklärt der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel, "sollte jemand durch die Falle verletzt werden oder gar zu Tode kommen, kann die Anklage von gefährlicher Körperverletzung bis hin zu Mord reichen." Im Falle eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bewegt sich das Strafmaß zwischen einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei gefährlicher Körperverletzung oder gar Mord steht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe am oberen Ende der Skala.

"Ich habe schon sämtliche Arten von Fallen gesehen", sagt Jannick Henzler, "von Baumstämmen, die über den Waldweg gelegt werden, über Nagelbretter, die an nicht gut einsehbaren Stellen platziert sind, bis hin zu dünnen Drähten, die der Fahrradfahrer erst bemerkt, wenn es zu spät ist."

Ob er auch schon eine brenzlige Situation mit Fallen erlebt hat? "Vor einiger Zeit bin ich in der Nähe des Fernsehturms gefahren, als an einer Stelle, an der es rutschig und unübersichtlich war, mutwillig Eisenstangen auf dem Boden angebracht waren", erzählt Jannick Henzler. "Ich konnte mein Vorderrad gerade noch rumreißen, bin dann zirka 50 Zentimeter an der Falle vorbeigeschrammt."                                                                        

Schlimm sei es nur, dass die Fußgänger das Verhalten einiger weniger Fahrrad-Rowdys auf alle Radfahrer, und vor allem auf die Downhiller, projizieren. "Sie können sich nicht vorstellen, wie oft ich auf meinen Touren in Stuttgart schon von Fußgängern angeschrien und aufs Übelste beschimpft worden bin", bemerkt Henzler, "in solchen Fällen suche ich dann meistens das Gespräch, was die Menschen in nahezu allen Fällen nicht annehmen wollen."

Beschimpfen und anschreien ist das eine - doch extra Fallen aufbauen, die den Radfahrern gefährliche oder gar tödliche Verletzungen zufügen können, ist beileibe kein Kavaliersdelikt. "Wird ein Fallensteller erwischt, muss er mindestens mit einer Anklage wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen", erklärt der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel, "sollte jemand durch die Falle verletzt werden oder gar zu Tode kommen, kann die Anklage von gefährlicher Körperverletzung bis hin zu Mord reichen." Im Falle eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bewegt sich das Strafmaß zwischen einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen und fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei gefährlicher Körperverletzung oder gar Mord steht eine lebenslängliche Freiheitsstrafe am oberen Ende der Skala.

"Ich habe schon sämtliche Arten von Fallen gesehen", sagt Jannick Henzler, "von Baumstämmen, die über den Waldweg gelegt werden, über Nagelbretter, die an nicht gut einsehbaren Stellen platziert sind, bis hin zu dünnen Drähten, die der Fahrradfahrer erst bemerkt, wenn es zu spät ist."

Ob er auch schon eine brenzlige Situation mit Fallen erlebt hat? "Vor einiger Zeit bin ich in der Nähe des Fernsehturms gefahren, als an einer Stelle, an der es rutschig und unübersichtlich war, mutwillig Eisenstangen auf dem Boden angebracht waren", erzählt Jannick Henzler. "Ich konnte mein Vorderrad gerade noch rumreißen, bin dann zirka 50 Zentimeter an der Falle vorbeigeschrammt."                                                                        

Nicht nur Downhill-Fahrer sind gefährdet

Henzler will dem Großteil der Fallensteller gar nicht unterstellen, dass sie es auf Leib und Leben der Radsportler abgesehen haben: "Viele wollen nur eine Barriere bauen, die die Fahrradfahrer zum Absteigen zwingt, sie bedenken allerdings nicht die große Gefahr für uns."

Ohnehin werde der Downhill von den meisten Kritikern nicht als richtige Sportart angesehen. "Viele halten uns für ein paar Verrückte, die nichts besseres zu tun haben, als mit Karacho einen Waldweg hinunterzubrettern", sagt Henzler, "doch unsere Community wächst von Jahr zu Jahr und auch wir haben schließlich ein Recht auf die Ausübung unseres Sports." Wobei die Zwei-Meter-Regel, die es Radfahrern verbietet, auf Wegen zu fahren, die schmäler als zwei Meter sind, vor allem den Downhill-Fahrern alles andere als entgegenkomme. "Diese Regel treibt uns förmlich auf die Wege der Fußgänger."

Umso sehnlicher erwartet die Community die legale Downhill-Strecke zwischen Degerloch und Heslach, deren Baubeginn wegen brütender Spechte vom Frühjahr auf den 15. August 2015 verschoben wurde.

Doch zurück zu den Fallen: Dass nicht nur die Downhill-Community in Stuttgart zurzeit gefährlich lebt, zeigt ein Vorfall vom 26. Juni 2015 im Unteren Schlossgarten in Stuttgart-Mitte, als Polizeibeamte in den frühen Morgenstunden ein Hindernis aus Kabelbindern, die über einem Weg gespannt waren, entdeckten.

Wie die Polizei berichtet, waren die Kabelbinder auf einer Länge von über sechs Metern miteinander verbunden und in einer Höhe von zirka 1,20 Meter zwischen zwei Laternenpfählen befestigt worden. In der Dunkelheit war diese Falle nur sehr schwer zu erkennen. Die Polizisten beseitigten das Hindernis und bitten Zeugen, sich unter der Rufnummer 0711/8990-8100 zu melden. Nicht auszudenken, was passiert wäre, hätte ein Radfahrer im Dunkeln den Draht übersehen und wäre mit seinem Hals in die Falle geraten.

Ob es sich bei Fallenstellern um verärgerte Fußgänger handelt, kann die Polizei nicht bestätigen. "Dafür haben wir noch keine Hinweise", so ein Sprecher der Stuttgarter Polizei, "es kann sich in dem einen oder anderen Fall durchaus auch um Dummejungenstreiche handeln." Außerdem sei es sehr schwierig, die Täter zu überführen. "Wenn man denjenigen nicht auf frischer Tat ertappt, wird es meist schwer, den Täter durch Zeugenaussagen zu ermitteln."  

Zum Thema Fußgänger-Hass auf Fahrradfahrer hat die Polizei ebenfalls keine Anhaltspunkte. "Was wir dazu sagen können, ist, dass sich bei uns in den vergangenen Monaten kein Fußgänger über Fahrrad-Rowdys beschwert hat."

Wie kann der Konflikt entschärft werden?

Nichtsdestotrotz scheint die Situation verfahren. Anfeindungen gibt es auf beiden Seiten. Während die Fußgänger den Bikern Rücksichtslosigkeit unterstellen, beklagen die Radfahrer - insbesondere die Downhill-Community - Verständnislosigkeit für ihren Sport. Wie soll man damit umgehen? Jannick Henzler ist der Meinung, dass die beiden Parteien aufeinander zugehen und miteinander reden sollten: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass, sobald man sich kennenlernt und miteinander redet, die Vorurteile geringer werden".

Umso enttäuschter war der Downhiller, als die Community vor einiger Zeit den Bürgern von Degerloch das Thema Downhill in einer Veranstaltung näher bringen wollte - und die Resonanz gleich Null war: "Wir hatten rund 5000 Flyer verteilt, gekommen sind nur etwa zehn Interessierte".