Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen Daimler eingereicht. Die Werbeausssagen zum Schadstoffausstoß eines Diesel-Modells sind der Stein des Anstoßes. Daimler hält die Klage für unbegründet.

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wie angekündigt den Autobauer Daimler wegen falscher Werbeaussagen zu Schadstoffen eines Mercedes-Diesel-Modells verklagt. Die Klage sei beim Landgericht Stuttgart eingegangen und ein schriftliches Verfahren eröffnet, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. „Die Klage wurde uns zugestellt, wir halten sie für unbegründet“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Die DUH wirft Daimler vor, die Verbraucher mit Werbeaussagen zu einem „besonders geringen Schadstoffausstoß“ des Mercedes-Benz C 220 BlueTec zu täuschen.

 

DUH will europaweite Klarstellung

Bei mehreren Messungen im Straßenbetrieb hatten Wissenschaftler einen Stickoxid-Ausstoß bei der C-Klasse festgestellt, der viel höher war als erlaubt. Da das gesetzliche Prüfverfahren bisher das Einhalten der Grenzwerte nur im Labor verlangt, sind höhere Werte im Alltagsbetrieb bisher üblich und vom Gesetz gedeckt. Seit dem Ausbruch des Dieselabgas-Skandals bei Volkswagen, wo bei elf Millionen Fahrzeugen weltweit die Abgasreinigung per Software illegal manipuliert wurde, stehen die Autohersteller mit dieser Praxis am Pranger.

DUH: Gesetz deckt Vorgehen nicht

Die DUH will nicht nur durchsetzen, dass Mercedes-Benz die Werbeaussagen unterlässt. „Wir wollen europaweit eine Klarstellung erreichen, dass die Abgasreinigung im normalen Fahrzyklus grundsätzlich immer funktionieren muss und allenfalls punktuell oder kurzzeitig ausgeschaltet werden darf“, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch. Daimler nutzt nämlich eine gesetzliche Ausnahmeregelung und reduziert bei Diesel-Motoren die Abgasreinigung bei niedrigen Außentemperaturen nach eigenen Angaben, um den Motor zu schützen und die vorgeschriebene Laufleistung zu sichern. Nach Ansicht der DUH ist das aber nicht vom Gesetz gedeckt.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte in einem am Dienstag bekannt gewordenen Papier fest, das Gesetz lasse eine solche Einrichtung nur punktuell und bei Minustemperaturen maximal 400 Sekunden lang nach dem Motorstart zu.