Ausnahmen: Zum 15. September 2011 greifen neue Regelungen zu Ausnahmen vom Fahrverbot. Die werden für Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette höchstens bis Ende 2012 gewährt. Bisher wurde auch manche Ausnahmeregelung für Fahrzeuge zugelassen, die technisch nicht nachrüstbar waren. Nun gilt: erst wenn die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeugs wirtschaftlich unzumutbar ist, wird eine Ausnahme gemacht. Gewerbetreibende müssen belegen, dass die Beschaffung eines geeigneten Fahrzeugs ihre Existenz gefährdete.

 

Wohnmobile: Erleichterungen bei den Regelungen für die Einfahrt in Umweltzonen soll es für Wohnmobilbesitzer geben. Zumindest für die Fahrt in den Urlaub können sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn ihr Fahrzeug aus technischen Gründen nicht nachrüstbar ist.