Die Parteien und Freien Wähler in Filderstadt dürfen wegen des Landtagswahlkampfs nichts mehr im Amtsblatt veröffentlichen. In der Nachbarstadt L.-E. werden dagegen zumindest Terminankündigungen erlaubt.

Filderstadt - Die Amtsblätter sollen nicht zum Wahlkampfmedium werden – zumindest nicht im unbezahlten redaktionellen Teil. Damit will man der Neutralitätspflicht und der neuen Gemeindeordnung gerecht werden. Dort ist geregelt, dass Beiträge der Fraktionen innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen sind. Näheres soll ein Redaktionsstatut festlegen.

 

Weil ein solches aber in Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt noch nicht aufgestellt ist, muss das neue Gesetz interpretiert werden. In L.-E. dürfen Parteien und Organisationen bis zur Wahl keine politischen Äußerungen mehr abgeben. Terminhinweise sind jedoch noch erlaubt – außer in der letzen Amtsblatt-Ausgabe vor der Wahl am 11. März. In Filderstadt ist dagegen Schicht im Schacht. Dort dürfen die Parteien und Organisationen gar nichts mehr im redaktionellen Teil des Amtsblatts veröffentlichen.

„Diskussion abschaffen ist fatal“

Die Betroffenen in Filderstadt sind darüber nicht sehr erfreut. Sie schimpfen vor allem auf die neue Gemeindeordnung. „Da geht es um die Presse- und Meinungsfreiheit“, sagt SPD-Fraktionschef Walter Bauer. Die Grundlage der Demokratie sei die Diskussion. „Wenn ich sie abschaffe, ist das fatal“, sagt er. Die Parteien könnten nun nicht einmal mehr darstellen, wie sie sich bei den Haushaltsberatungen verhalten hätten.

Darüber ist auch der FW-Fraktionsvorsitzende Stefan Hermann „nicht glücklich“. Die Freien Wähler treffe die Beschränkung besonders hart. „Schließlich kandidieren wir gar nicht für den Landtag“, sagt er. „Wir haben keine Chance, etwas von uns hören zu lassen.“ Die Mitteilung, dass nichts mehr gehe, sei sehr überraschend gekommen. Auch der Vorsitzende der CDU/FDP-Fraktionsgemeinschaft, Willy Stoll, plädiert dafür die reformierte Gemeindeordnung wieder zu ändern. „Das ist Käse“, sagt er spontan zur jetzigen Situation. „Was wir an der Basis machen, kann nicht mehr verbreitet werden.“ Er habe Verständnis dafür, dass keine Wahlwerbung gemacht werden dürfe. Das bedeute aber nicht, dass jegliche Berichterstattung aus dem Gemeinderat ausgeschlossen sein müsse. Stoll will allerdings wie auch Bauer und Hermann nicht die Filderstädter Verwaltung dafür kritisieren, dass in Leinfelden-Echterdingen mehr erlaubt ist. Das sei Auslegungssache, sagen alle drei Kommunalpolitiker unisono.

Kalarrytou ist erzürnt

Dies wiederum erzürnt Fraktionschefin Catherine Kalarrytou (Grüne). Als im Kommunalwahlkampf die frühere OB Gabriele Dönig-Poppensieker einen ähnlichen Erlass verkündet habe, hätten sich alle aufgeregt. „Offenbar kommt es darauf an, wer das Verbot verfügt“, sagt Kalarrytou. Es müsse doch möglich sein, dass auch der neue Oberbürgermeister Christoph Traub kritisiert werden kann.

Ob die jetzige Regelung beibehalten wird, haben die Fraktionen im Übrigen selbst in der Hand. Das Redaktionsstatut, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet wird und für alle künftigen Wahlkampfzeiten gelten soll, wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet. Ob es dann aber auch so umgesetzt wird, entscheiden letztlich die Fraktionen im Gemeinderat.