Die Regierungskoalition besteht ihre parlamentarische Feuertaufe: Grün-Rot hat ihren Nachtragshaushalt durch den Landtag gebracht.

Stuttgart - Die neue Landesregierung von Baden-Württemberg hat am Mittwoch ihre parlamentarische Feuertaufe bestanden: Mit den Stimmen ihrer Abgeordneten brachten Grün und Rot in Stuttgart ihren Nachtragsetat durch den Landtag. In der abschließenden dritten Lesung billigte die Mehrheit von Grünen und SPD den vierten Nachtrag des Etats mit einem Volumen von 1,43 Milliarden Euro. Damit steigen die Ausgaben des Landes in diesem Jahr auf 36,76 Milliarden Euro, 1,4 Milliarden Euro mehr als im dritten Nachtrag. CDU und FDP kritisierten erneut,, dass die Regierung die Steuermehreinnahmen von gut einer Milliarde Euro nicht komplett zur Schuldentilgung nutzt. 560 Millionen Euro werden als Rücklage zur Sanierung von Straßen und öffentlichen Gebäuden verwendet.

 

Von Verfassungsklage, von einem Desaster wie in Nordrhein-Westfalen, wo CDU und FDP erfolgreich gegen den Nachtragshaushalt der rot-grünen Minderheitsregierung geklagt hatten, war in der abschließenden Beratung nichts mehr zu hören. Nach Ansicht des CDU-Finanzexperten Klaus Herrmann verstößt der Nachtrag jedoch gegen geltendes Recht. Angesichts der Steuermehreinnahmen sei eine Neuverschuldung nicht zulässig. Die Regierung nehme aber 560 Millionen Euro auf und habe im Nachtrag eine kreditfinanzierte Rücklage von 408 Millionen Euro vorgesehen. Die neu geschaffenen Personalstellen in den Ministerien bezeichnete Herrmann als „aufgeblähten Apparat“.

Rot-Grün trickse und beginne sein Regierungshandeln mit einem Rechtsbruch, kritisierte auch FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. In der Opposition habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) noch stets für Schuldenabbau plädiert und sogar den Verfassungsrang für die Schuldenbremse gefordert.

Finanzminister Nils Schmid (SPD) wies die Angriffe als „Scheingefechte“ zurück. Mit dem Nachtrag starte die neue Regierung den Abbau der offenen und verdeckten Verschuldung: „Der Nachtrag ist rechtskonform und verstößt nicht gegen die Landeshaushaltsordnung.“ Nach Ansicht von Muhterem Aras (Grüne) stellt die Sanierung von Landesvermögen auch einen Schuldenabbau dar.