Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Flüchtlinge, für die kein Asylgrund erkennbar ist, müssten eigentlich wieder ausreisen. Die wenigsten tun das freiwillig. Abschiebungen sind die Ausnahme. Es gibt viele Hinderungsgründe. Das will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ändern und plant eine Reihe von Gesetzeskorrekturen. Das Ministerium hat diese Pläne auf einem vierseitigen Arbeitspapier zusammengefasst, das der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahme-Unterkünften soll demnach von drei auf sechs Monate verlängert werden. Zudem will de Maizière Balkan-Flüchtlinge, die kaum Aussicht auf ein Bleiberecht in Deutschland haben, in Zukunft bis zum Abschluss ihres Verfahrens in der Erstaufnahme-Einrichtung halten. Darüber hinaus will er die sogenannte Residenzpflicht von drei auf sechs Monate verlängern. So lange dürfen sich Asylbewerber nur am Ort ihrer Unterkunft aufhalten. Die Frist war Ende 2014 erst verkürzt worden. Schließlich sollen Abschiebungen aus humanitären Gründen in Zukunft höchstens für drei Monate vertagt werden können, zum Beispiel im Krankheitsfall. Bisher galt eine Frist von sechs Monaten, was zu unterschiedlichen Abschiebepraktiken in den Bundesländern geführt hat. Wenn eine Abschiebung ausgesetzt werden soll, muss künftig das Bundesinnenministerium zustimmen. Im ersten Halbjahr 2015 wurden bundesweit 8178 Flüchtlinge in ihre Heimat abgeschoben.