Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)
 

Gemeinschaftsunterkunft
Nach ihrer Ankunft und der Verteilung auf Erstaufnahmeeinrichtungen werden Geflüchtete unter der Regie der Landkreise vorläufig untergebracht, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Zurzeit beherbergt der Rems-Murr-Kreis noch rund 1300 Geflüchtete in solchen Gemeinschaftsunterkünften.

Anschlussunterbringung
Nach Abschluss des Asylverfahrens, spätestens aber zwei Jahre nach der Ankunft des Asylbewerbers im jeweilige Landkreis, muss die Kreisverwaltung die Personen an die Kommunen zuweisen. Für die Anschlussunterbringung ist dann die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig. Rund 540 Menschen, die noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, hätten eigentlich bereits an die Kommunen überwiesen werden müssen.

Zum Teil teure Mietverträge abgeschlossen

Mangels eigener Kapazitäten könne man der Kommune auch nicht auf andere Weise unter die Arme greifen, wie andernorts schon praktiziert: nämlich, indem der Mietvertrag von einer nicht mehr benötigten Gemeinschaftsunterkunft übernommen wurde. Verhandlungen über ein solches Modell sind freilich auch schon bei Vorhandensein geeigneter Kapazitäten gescheitert. Kretzschmar räumt ein, vor zwei Jahren teilweise überteuerte Verträge abgeschlossen zu haben, um den zahlreichen Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf bieten zu können: „Wenn die Not groß ist, nennt man das Markt.“

Verschiedene Zuständigkeiten

Gemeinschaftsunterkunft
Nach ihrer Ankunft und der Verteilung auf Erstaufnahmeeinrichtungen werden Geflüchtete unter der Regie der Landkreise vorläufig untergebracht, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Zurzeit beherbergt der Rems-Murr-Kreis noch rund 1300 Geflüchtete in solchen Gemeinschaftsunterkünften.

Anschlussunterbringung
Nach Abschluss des Asylverfahrens, spätestens aber zwei Jahre nach der Ankunft des Asylbewerbers im jeweilige Landkreis, muss die Kreisverwaltung die Personen an die Kommunen zuweisen. Für die Anschlussunterbringung ist dann die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig. Rund 540 Menschen, die noch in Gemeinschaftsunterkünften leben, hätten eigentlich bereits an die Kommunen überwiesen werden müssen.