Mediation Dem Bau der Landebahn Nord ging ein aufwendiges Mediationsverfahren voraus, an dem sich auch einige der Bürgerinitiativen beteiligten. Entscheidendes Ergebnis vor zehn Jahren war die Empfehlung eines Nachtflugverbotes in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.

 

Versprechen Die hessische Landesregierung machte sich diese Empfehlung zu eigen. Später fühlte sich die Regierung unter Roland Koch (CDU) nicht mehr an diesen Lärmausgleichsbeschluss gebunden und schrieb 17 (statt früher bis zu 50) Nachtflüge in die Planfeststellung hinein.

Urteil Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im vergangenen Jahr wenige Tage vor Eröffnung der Landebahn zunächst das Nachtflugverbot überraschend wieder angeordnet. Abschließend entscheidet im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über diese Frage.