Anders als private Firmen wie EU Claim oder Flightrights, die Ansprüche für Verbraucher durchfechten und dafür Erfolgshonorare kassieren, arbeitet die als Verein organisierte SÖP nicht profitorientiert und ist deshalb kostenlos für die Fluggäste. Die Airlines, die mitmachen, zahlen dagegen für jede Schlichtung rund 200 Euro. Kosten, die sich mancher Anbieter in der hart umkämpften Flugbranche lieber sparen will, wie Verbraucherschützer bedauern.

 

Alle deutschen Airlines – von Lufthansa bis Air Berlin – haben sich zwar nach langem Zögern der SÖP angeschlossen. Doch ausländische Konkurrenten wie British Airways und Iberia verweigern weiterhin die Teilnahme. Allerdings ist es seit einer überfälligen Gesetzesänderung in Deutschland für kundenunfreundliche Airlines nach selbst verschuldeten Verspätungen nicht mehr so leicht möglich, die Fluggäste mit ihren oft berechtigten Entschädigungsansprüchen abzuwimmeln.

Versuch der außergerichtliche Schlichtung ist Pflicht

Eine außergerichtliche Schlichtung ist nun vorgeschrieben – notfalls bei der behördlichen Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz in Bonn. Dort heißt es unmissverständlich: „Verbraucher können für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung oder Gepäckschäden, die ab dem 1. November 2013 entstanden sind und nicht binnen zwei Monaten von den Fluggesellschaften erfüllt wurden, eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen.“ Airlines, die bei der SÖP nicht freiwillig mitmachen, müssen sich der behördlichen Schlichtung beim Bundesamt unterwerfen, die für die Unternehmen teurer ist. In Bonn sind bisher rund 500 Schlichtungsanträge eingegangen, wie Sprecherin Heide Schulz auf Anfrage mitteilt.

Beim Bundesamt wie bei der SÖP sitzen Juristen, die jeden Fall eingehend prüfen und dann einen Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung machen. Das kann Verbrauchern viel Zeit, Ärger und Kosten ersparen, denn der Gang vor Gericht ist teuer und nervenaufreibend. Zunächst muss sich der Reisende immer bei dem Anbieter beschweren, der ihn enttäuscht hat. Führt das nicht zum Erfolg und verweigert das Unternehmen einen Ausgleich, kann man bei der SÖP einen schriftlichen Antrag einreichen. Formulare gibt es auf der Homepage der Schlichter. Wenn beide Seiten danach dem Schlichtungsvorschlag zustimmen, ist die Sache vom Tisch. Andernfalls kann der enttäuschte Kunde immer noch vor Gericht ziehen.

Nach einer früheren Studie von EU-Claim sind täglich in Deutschland durchschnittlich 33 000 Fluggäste von Verspätungen um mehr als 30 Minuten betroffen. Der konkurrierende Dienstleister Flightrights hat errechnet, dass in einem Jahr 1,3 Millionen Passagiere stark verspätet ankamen und deshalb 665 Millionen Euro auf Entschädigung gehabt hätten, von denen aber nur ein winziger Bruchteil von den Airlines tatsächlich gezahlt wurde.

Deutsche Anbieter sind bei Schlichtungsstelle dabei

Anders als private Firmen wie EU Claim oder Flightrights, die Ansprüche für Verbraucher durchfechten und dafür Erfolgshonorare kassieren, arbeitet die als Verein organisierte SÖP nicht profitorientiert und ist deshalb kostenlos für die Fluggäste. Die Airlines, die mitmachen, zahlen dagegen für jede Schlichtung rund 200 Euro. Kosten, die sich mancher Anbieter in der hart umkämpften Flugbranche lieber sparen will, wie Verbraucherschützer bedauern.

Alle deutschen Airlines – von Lufthansa bis Air Berlin – haben sich zwar nach langem Zögern der SÖP angeschlossen. Doch ausländische Konkurrenten wie British Airways und Iberia verweigern weiterhin die Teilnahme. Allerdings ist es seit einer überfälligen Gesetzesänderung in Deutschland für kundenunfreundliche Airlines nach selbst verschuldeten Verspätungen nicht mehr so leicht möglich, die Fluggäste mit ihren oft berechtigten Entschädigungsansprüchen abzuwimmeln.

Versuch der außergerichtliche Schlichtung ist Pflicht

Eine außergerichtliche Schlichtung ist nun vorgeschrieben – notfalls bei der behördlichen Schlichtungsstelle des Bundesamts für Justiz in Bonn. Dort heißt es unmissverständlich: „Verbraucher können für Zahlungsansprüche wegen Überbuchung, Flugausfalls, Verspätung oder Gepäckschäden, die ab dem 1. November 2013 entstanden sind und nicht binnen zwei Monaten von den Fluggesellschaften erfüllt wurden, eine unabhängige Schlichtungsstelle anrufen.“ Airlines, die bei der SÖP nicht freiwillig mitmachen, müssen sich der behördlichen Schlichtung beim Bundesamt unterwerfen, die für die Unternehmen teurer ist. In Bonn sind bisher rund 500 Schlichtungsanträge eingegangen, wie Sprecherin Heide Schulz auf Anfrage mitteilt.

Beim Bundesamt wie bei der SÖP sitzen Juristen, die jeden Fall eingehend prüfen und dann einen Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung machen. Das kann Verbrauchern viel Zeit, Ärger und Kosten ersparen, denn der Gang vor Gericht ist teuer und nervenaufreibend. Zunächst muss sich der Reisende immer bei dem Anbieter beschweren, der ihn enttäuscht hat. Führt das nicht zum Erfolg und verweigert das Unternehmen einen Ausgleich, kann man bei der SÖP einen schriftlichen Antrag einreichen. Formulare gibt es auf der Homepage der Schlichter. Wenn beide Seiten danach dem Schlichtungsvorschlag zustimmen, ist die Sache vom Tisch. Andernfalls kann der enttäuschte Kunde immer noch vor Gericht ziehen.

Anlaufstellen für Beschwerden

Verein
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ist per Post (Fasanenstr. 81, 10623 Berlin), per Telefon (030-644 9933-0), per Mail (kontakt@soep-online.de) oder im Internet (www.soep-online.de) zu erreichen.

Behörden
Die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (Adenauerallee 99-103, 53094 Bonn) kann ebenfalls telefonisch (0228-99410-6120), per Fax (0228- 99410-6121) und Mail (luftverkehr@bfj.bund.de) kontaktiert werden. Beschwerden über uneinsichtige Fluggesellschaften können Passagiere auch direkt an das Luftfahrtbundesamt in Bonn richten, das Bußgelder gegen die betroffenen Airlines verhängen kann.

Dienstleister
Verärgerte Flugreisende, die teure Klagen scheuen, können sich zudem an private Unternehmen wie EU-Claim, Fairplane oder Flightright wenden, die erfolgversprechende Fälle durchfechten. Dafür werden dann aber bis zu 30 Prozent Erfolgshonorar fällig. Falls es kein Geld gibt, muss der Kunde – anders als beim Anwalt – aber auch nichts zahlen.