Die Bundesregierung verpflichtete sich in der Washingtoner Erklärung von 1998 freiwillig, Werke der Raubkunst zu identifizieren, ihre Eigentümer und Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden. Die Washingtoner Erklärung bindet allerdings nur staatliche Einrichtungen und keine Privatpersonen wie Cornelius Gurlitt. Aus Sicht seiner Anwälte war er aufgrund der Verjährung rechtlich nicht verpflichtet, Raubkunst aus seinem Besitz zu restituieren.

 

Als Konsequenz der Washingtoner Erklärung richtete die Bundesrepublik die sogenannte Limbach-Kommission ein. Sie vermittelt zwischen öffentlichen Einrichtungen und ehemaligen Eigentümern oder Erben und gibt rechtlich nicht bindende Empfehlungen ab. Benannt wurde die Kommission nach der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, welche die Kommission bis heute leitet. Ein Teil von Gurlitts Sammlung gehört zur sogenannten „entarteten Kunst“. Dabei handelt es sich um Kunstwerke, welche die Nazis als „artfremd“ oder „Verfallskunst“ bezeichneten und in den dreißiger Jahren aus Museen und öffentlichen Sammlungen beschlagnahmten.

Einige der Werke wurden ab 1937 in der Münchner Ausstellung „Entartete Kunst“ öffentlich zur Schau gestellt. Ein Teil der circa 20 000 Kunstwerke wurde zerstört, andere wurden ins Ausland verkauft. Einer der Kunsthändler, die mit diesem Verkauf beauftragt waren, war Hildebrand Gurlitt. Er behielt einige der „entarteten“ Werke für sich und vererbte sie mit dem Rest seiner Sammlung an seinen Sohn Cornelius Gurlitt weiter. Da das Gesetz aus der NS-Zeit zur Beschlagnahmung der „entarteten Kunst“ nie aufgehoben wurde, gilt der Kauf dieser Kunstwerke in der Regel bis heute als rechtmäßig.

Die Museumsdirektoren halten nichts von Limbachs Idee

Eine erneute Diskussion über die „entartete Kunst“ stieß jüngst Jutta Limbach an. Sie fordert, dass auch die „entartete Kunst“ restituiert werden sollte. Die Werke gehörten zur NS-Zeit fast ausschließlich öffentlichen Museen – viele hängen inzwischen in anderen deutschen Museen, die die Bilder nach dem Krieg aufkauften. Aus Limbachs Sicht sollte dennoch die Weitsicht der Kuratoren und Direktoren honoriert werden, die während der NS-Zeit die Wertigkeit der modernen Kunst erkannt hatten. Museumsleiter in ganz Deutschland reagierten allerdings ablehnend auf diesen „großen Ringtausch“, den Limbachs Vorschlag nach sich ziehen würde. Hermann Parzinger, der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz monierte, dass durch eine solche Regelung die „neuen organischen Sammlungszusammenhänge der vergangenen Jahrzehnte wieder aufgebrochen werden“.

Nicht nur die Nazis stahlen Kunstwerke. Auch die Alliierten nahmen sogenannte Beutekunst in den von ihnen besetzten Gebieten an sich. Dies führte ebenfalls zu Konflikten, die bis heute schwelen. Als Beutekunst werden im Allgemeinen Kulturgüter bezeichnet, die im Zuge von Kriegen entwendet werden. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff Beutekunst auf Kulturgüter, die nach dem Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion gebracht wurden. Bis heute befinden sich wertvolle deutsche Kulturgüter in russischen Museen, etwa der von dem Archäologen Heinrich Schliemann entdeckte Schatz des Priamos oder der Eberswalder Goldschatz. Diesen begutachtete Angela Merkel bei einem Russlandbesuch im Jahr 2013, als er in einer Ausstellung der St. Petersburger Eremitage gezeigt wurde. Als bekannt wurde, dass Merkel das schwierige Thema der Beutekunst ansprechen wollte, wurde ihr das Grußwort von russischer Seite zunächst verwehrt. Die Verhandlungen über die Rückgabe geraubter deutscher Kulturgüter sind seither ins Stocken geraten.

Heute gelten die meisten Ansprüche von Nachkommen der ursprünglichen Besitzer als verjährt. Pläne, die Verjährung für den NS-Kunstraub durch eine gesetzliche Regelung aufzuheben, sind bisher gescheitert. Zuletzt machte der bayerische Justizminister Winfried Bausback einen Vorstoß in dieser Richtung: Käufer, die von der rechtswidrigen Herkunft der Bilder wussten, sollten sich nicht auf die Verjährung berufen können.

„Gerechte und faire Lösung“

Die Bundesregierung verpflichtete sich in der Washingtoner Erklärung von 1998 freiwillig, Werke der Raubkunst zu identifizieren, ihre Eigentümer und Erben ausfindig zu machen und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden. Die Washingtoner Erklärung bindet allerdings nur staatliche Einrichtungen und keine Privatpersonen wie Cornelius Gurlitt. Aus Sicht seiner Anwälte war er aufgrund der Verjährung rechtlich nicht verpflichtet, Raubkunst aus seinem Besitz zu restituieren.

Als Konsequenz der Washingtoner Erklärung richtete die Bundesrepublik die sogenannte Limbach-Kommission ein. Sie vermittelt zwischen öffentlichen Einrichtungen und ehemaligen Eigentümern oder Erben und gibt rechtlich nicht bindende Empfehlungen ab. Benannt wurde die Kommission nach der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, welche die Kommission bis heute leitet. Ein Teil von Gurlitts Sammlung gehört zur sogenannten „entarteten Kunst“. Dabei handelt es sich um Kunstwerke, welche die Nazis als „artfremd“ oder „Verfallskunst“ bezeichneten und in den dreißiger Jahren aus Museen und öffentlichen Sammlungen beschlagnahmten.

Einige der Werke wurden ab 1937 in der Münchner Ausstellung „Entartete Kunst“ öffentlich zur Schau gestellt. Ein Teil der circa 20 000 Kunstwerke wurde zerstört, andere wurden ins Ausland verkauft. Einer der Kunsthändler, die mit diesem Verkauf beauftragt waren, war Hildebrand Gurlitt. Er behielt einige der „entarteten“ Werke für sich und vererbte sie mit dem Rest seiner Sammlung an seinen Sohn Cornelius Gurlitt weiter. Da das Gesetz aus der NS-Zeit zur Beschlagnahmung der „entarteten Kunst“ nie aufgehoben wurde, gilt der Kauf dieser Kunstwerke in der Regel bis heute als rechtmäßig.

Die Museumsdirektoren halten nichts von Limbachs Idee

Eine erneute Diskussion über die „entartete Kunst“ stieß jüngst Jutta Limbach an. Sie fordert, dass auch die „entartete Kunst“ restituiert werden sollte. Die Werke gehörten zur NS-Zeit fast ausschließlich öffentlichen Museen – viele hängen inzwischen in anderen deutschen Museen, die die Bilder nach dem Krieg aufkauften. Aus Limbachs Sicht sollte dennoch die Weitsicht der Kuratoren und Direktoren honoriert werden, die während der NS-Zeit die Wertigkeit der modernen Kunst erkannt hatten. Museumsleiter in ganz Deutschland reagierten allerdings ablehnend auf diesen „großen Ringtausch“, den Limbachs Vorschlag nach sich ziehen würde. Hermann Parzinger, der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz monierte, dass durch eine solche Regelung die „neuen organischen Sammlungszusammenhänge der vergangenen Jahrzehnte wieder aufgebrochen werden“.

Nicht nur die Nazis stahlen Kunstwerke. Auch die Alliierten nahmen sogenannte Beutekunst in den von ihnen besetzten Gebieten an sich. Dies führte ebenfalls zu Konflikten, die bis heute schwelen. Als Beutekunst werden im Allgemeinen Kulturgüter bezeichnet, die im Zuge von Kriegen entwendet werden. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff Beutekunst auf Kulturgüter, die nach dem Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion gebracht wurden. Bis heute befinden sich wertvolle deutsche Kulturgüter in russischen Museen, etwa der von dem Archäologen Heinrich Schliemann entdeckte Schatz des Priamos oder der Eberswalder Goldschatz. Diesen begutachtete Angela Merkel bei einem Russlandbesuch im Jahr 2013, als er in einer Ausstellung der St. Petersburger Eremitage gezeigt wurde. Als bekannt wurde, dass Merkel das schwierige Thema der Beutekunst ansprechen wollte, wurde ihr das Grußwort von russischer Seite zunächst verwehrt. Die Verhandlungen über die Rückgabe geraubter deutscher Kulturgüter sind seither ins Stocken geraten.