Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen. Ein Polizist hatte in seinem Verhör mit Folter gedroht.

Frankfurt/Main - Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert. Die Kammer wies die Forderung nach Schadenersatz ab, ebenso einen Befangenheitsantrag des Anwalts.

 

Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Die Polizei hatte nach Gäfgens Festnahme mit ihrer Drohung im Verhör den entführten Bankierssohn noch retten wollen. Die Leiche des Kindes war dann allerdings wenig später aus einem Tümpel geborgen worden.

Befangenheitsantrag zurückgewiesen

Gäfgens Anwalt hatte zuletzt noch einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Kammer gestellt. Die Kammer habe sich bereits vorab festgelegt, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen, hatte der Anwalt argumentiert. Den Antrag wies das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung zurück. Der Jurist habe diesen nur „rechtsmissbräuchlich“ eingesetzt. Gäfgens Anwalt sagte dazu, das Urteil sei „bereits dem Tode geweiht“. Das Gericht sei mit dem Befangenheitsantrag falsch umgegangen.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzelten, denn immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.