Tübingens OB Boris Palmer befürwortet die freie Fahrt von starken Elektro-Bikes auf Radwegen und ist da anderer Meinung als das Bundesverkehrsministerium. Im Hause Dobrindt hält man die Ideen aus Tübingen für zu gefährlich – wie ein Briefwechsel zeigt.

Tübingen - Boris Palmer lässt nicht locker: Er fordert, dass die bis zu 45 km/h schnellen S-Pedelecs Radwege nutzen dürfen. Um diese Idee zu verwirklichen, braucht es nach Ansicht des Tübinger Oberbürgermeisters eine technische Lösung: „S-Pedelecs könnten mit einer schaltbaren Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h ausgestattet werden“, schlägt Palmer Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Sobald eines dieser flotten Räder einen normalen Fahrradweg benutzt, drückt der Fahrer auf einen Knopf, der das Tempo begrenzt. Dazu leuchtet eine grüne LED-Lampe, sodass schon von außen zu erkennen – und zu kontrollieren – ist, dass dieses Rad mit gedrosselter Leistung unterwegs ist. Im Prinzip ganz so wie ein Formel 1-Rennwagen in der Boxengasse, auch da begrenzt der Pilot auf Knopfdruck sein Tempo. „Nach meiner Überzeugung hat die Fahrradindustrie großes Interesse an einer solchen Regelung, denn sie würde ein massives Absatzhemmnis beseitigen“, schreibt Palmer.

 

Ministerium: Kleinkrafträder gehören nicht auf Radwege

Rainer Bomba (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, hat Palmer die Sicht seines Hauses kürzlich in einem Brief mitgeteilt: „Sogenannte S-Pedelecs gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kraftfahrzeugen, da deren Motor nicht bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h abgeschaltet wird“. Die S-Pedeles seien zulassungsrechtlich Kleinkrafträder. „Diese gehören generell nicht auf Radwege“, erläutert Bomba und argumentiert damit, dass die Radwege für so hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt sind. Im übrigen spricht der Berliner Politiker von hohen Differenzgeschwindigkeiten zu den Radfahrern, die „in der Regel im Durchschnitt nur zehn bis 15 km/h fahren“.

Palmer selbst nutzt statt eines Dienstwagens ein S-Pedelec. Wegen dieser Vorbildfunktion wurde er vor wenigen Tagen in Potsdam mit dem Titel „Fahrradfreundlichste Persönlichkeit des Jahres“ ausgezeichnet. „Damit habe ich auch einen politischen Auftrag, mich für Themen rund ums Rad einzusetzen“, ist er überzeugt.

Palmer: „Rüpelradler“ sind eine größere Gefahr als Elektrobikes

Palmer hält Bomba entgegen, dass es um die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit gehe, nicht um die theoretisch mögliche. „Ein Porsche darf in einer verkehrsberuhigten Zone fahren, auch wenn er technisch auf Tempo 300 ausgelegt ist“, führt Palmer aus. Schon wegen der Kennzeichenpflicht könne man davon ausgehen, „dass S-Pedelec-Fahrer in der Regel eine geringerer Gefahr auf dem Radweg darstellen, als Rüpelradler ohne Elektroantrieb und Nummernschild“, sagt er.

Im Falle der auf 25 km/h begrenzten Mofas und E-Bikes kommt offenbar Bewegung in die Gesetzeslage. Bisher dürfen Kommunen nur Schilder „Mofas Frei“ aufstellen, um motorgetriebenen Fahrzeugen die Fahrt auf Radwegen zu ermöglichen. „Mofas stinken mehr als Autos, und Mofas im Fahrradtunnel kommen überhaupt nicht infrage“, betont das Stadtoberhaupt. Er fordert seit langem ein spezielles Schild „E-Bikes frei“. Genau dieses soll laut Bundesverkehrsministerium im Rahmen der nächsten StVO-Novelle eingeführt werden. „Mofas dürfen bereits jetzt außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Anordnung eines Zusatzzeichens Radwege benutzen“, hält Rainer Bomba fest, für E-Bikes soll diese Regelung auch gelten.

Der Tübinger OB propagiert die S-Pedelecs als „ideales Verkehrsmittel für kürzere Distanzen“

Daraus leitet Palmer ab, dass S-Pedelecs Radwege gar nie befahren dürfen. „Inzwischen vertritt das Bundesverkehrsministerium die Rechtsauffassung, dass man mit einem S-Pedelec auch außerorts niemals Radwege benutzen darf“, empört sich Palmer. Das führe faktisch dazu, dass S-Pedelecs auf viel befahrenen Straßen fahren zu müssen. Die Geschwindigkeit von 45 km/h reiche bei weitem nicht aus, um auf einer Kreis-, Landes-, oder gar Bundesstraße sicher im Verkehr mitzuschwimmen. „Gefährliche Überhol- und Auffahrmanöver sind programmiert“, ist sich Palmer sicher. Er fordert eine Rückkehr zur früheren Rechtsauffassung des Ministeriums, wonach S-Pedelecs Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich benutzen dürfen. Diese Fahrräder seien ein ideales Verkehrsmittel, um bei Distanzen von zehn Kilometern in 15 Minuten von Vororten in Städte zu kommen. „Gerade dieser Fahrtzweck wird mit dem außerörtlichen Benutzungsverbot weitgehend eliminiert“, glaubt Palmer.

Unverständnis äußert Palmer auch gegenüber den Helmvorschriften, die ihn aus Berlin erreichen. Von einem „geeigneten Schutzhelm“ ist da die Rede. „Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm“, erläutert der Grüne. Er möchte, dass Dobrindts Ministerium klarstellt, dass die Helmpflicht für S-Pedelecs mit handelsüblichen Fahrradhelmen erfüllt wird. Denn „diese veralteten und überzogenen rechtliche Rahmenbedingungen stehen dem Durchbruch dieser umwelt- und stadtverträglichen Mobilität entgegen.“