Bis auf einen großen Haken. „Ein Abkommen mit ISDS wird keine Mehrheit im Europaparlament finden“, droht Lange. Hinter der Abkürzung verbirgt sich keine indische Castingshow, sondern das „Investor State Dispute Settlement“, ein Schiedsverfahren, das Investoren Klagen gegen Staaten vor einer Art Privatgericht ermöglicht. Einst als Absicherung gegen willkürliche Enteignungen ausländischen Kapitals in Unrechtsregimen gedacht, besteht nun die Sorge, Konzerne könnten Schadenersatz einklagen, wenn neue Umwelt- oder Sozialgesetze ihren Gewinn schmälern. „Mit Ceta würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert“, kritisiert etwa Roland Süß vom Netzwerk Attac.

 

In Deutschland sind diese Bedenken längst in der Regierung angekommen. „Es ist völlig klar, dass wir diese Investitionsschutzregeln ablehnen“, sagte etwa Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag im Bundestag. Dessen Handlungsspielraum müsse gewahrt bleiben. Die Sozialdemokraten Gabriel und Lange fordern daher Nachverhandlungen, die der scheidende EU-Handelskommissar ablehnt. „Wenn wir die Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot“, so Karel De Gucht.

Hinter den Kulissen gibt es aber Kompromissbereitschaft

Seine Behörde wirbt für den bestehenden Text – mit neuen Garantien, damit die Schiedsgerichte nicht missbraucht werden und öffentlich tagen. So sollen sie einem der Verhandler zufolge nur noch in wenigen Fällen angerufen werden können – bei Enteignungen ohne Entschädigung oder einer Diskriminierung gegenüber inländischen Firmen. Attac spricht freilich von „schwammigen Formulierungen“. Und auch Ausschusschef Lange reicht das nicht, da er – in Verträgen mit Rechtsstaaten erst recht – grundsätzliche Bedenken hegt: „Für dieses Instrument gibt es auch keinen ökonomischen Grund. Brasilien hat es nicht, und es wird dennoch wild investiert.“ Angesichts der Kritik zeigt man sich in der Brüsseler Behörde verwundert, dass die Mitgliedstaaten noch keinen Versuch unternommen haben, diesbezüglich die Verhandlungsleitlinien zu ändern, nach denen sich der Handelskommissar zu richten hat: „Sie könnten jederzeit das Mandat ändern.“ In der Bundesregierung wird eingeräumt, dass der Kommissar darin tatsächlich noch aufgefordert ist, über Investitionsschutz zu verhandeln. Andererseits seien die Bedenken gegen die Schiedsgerichte in den wöchentlichen Brüsseler Expertensitzungen klar benannt worden.

EU-Kommission hat öffentliche Anhörung zu den Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet

Hinter den Kulissen gibt es aber Kompromissbereitschaft. So ließ sich die Kommission darauf ein, den Vertrag noch nicht zu parafieren – was als erster halboffizieller Akt auf dem Weg zur Ratifizierung gilt. „Alles kann geändert werden, solange die Tinte noch nicht trocken ist“, sagt ein Beamter dazu: „Die EU-Kommission steht zu dem Text, die EU als Ganzes noch nicht – wir werden sehen, was die weiteren Gespräche bringen.“ Denn es gibt auch in Kanada eine Debatte über die Schiedsgerichte, da ein Unternehmen gerade die Regierung verklagt hat, weil ihm die Genehmigung zur Schiefergasgewinnung entzogen wurde.

Und schließlich hat die EU-Kommission eine öffentliche Anhörung zu den Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet, deren Ergebnisse noch ausstehen. Sollten die dem bisherigen Ansatz bei den Ceta- und TTIP-Abkommen widersprechen, so Lange, „dann muss man ohnehin nachverhandeln“.

Ein Haken namens ISDS

Bis auf einen großen Haken. „Ein Abkommen mit ISDS wird keine Mehrheit im Europaparlament finden“, droht Lange. Hinter der Abkürzung verbirgt sich keine indische Castingshow, sondern das „Investor State Dispute Settlement“, ein Schiedsverfahren, das Investoren Klagen gegen Staaten vor einer Art Privatgericht ermöglicht. Einst als Absicherung gegen willkürliche Enteignungen ausländischen Kapitals in Unrechtsregimen gedacht, besteht nun die Sorge, Konzerne könnten Schadenersatz einklagen, wenn neue Umwelt- oder Sozialgesetze ihren Gewinn schmälern. „Mit Ceta würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert“, kritisiert etwa Roland Süß vom Netzwerk Attac.

In Deutschland sind diese Bedenken längst in der Regierung angekommen. „Es ist völlig klar, dass wir diese Investitionsschutzregeln ablehnen“, sagte etwa Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Donnerstag im Bundestag. Dessen Handlungsspielraum müsse gewahrt bleiben. Die Sozialdemokraten Gabriel und Lange fordern daher Nachverhandlungen, die der scheidende EU-Handelskommissar ablehnt. „Wenn wir die Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot“, so Karel De Gucht.

Hinter den Kulissen gibt es aber Kompromissbereitschaft

Seine Behörde wirbt für den bestehenden Text – mit neuen Garantien, damit die Schiedsgerichte nicht missbraucht werden und öffentlich tagen. So sollen sie einem der Verhandler zufolge nur noch in wenigen Fällen angerufen werden können – bei Enteignungen ohne Entschädigung oder einer Diskriminierung gegenüber inländischen Firmen. Attac spricht freilich von „schwammigen Formulierungen“. Und auch Ausschusschef Lange reicht das nicht, da er – in Verträgen mit Rechtsstaaten erst recht – grundsätzliche Bedenken hegt: „Für dieses Instrument gibt es auch keinen ökonomischen Grund. Brasilien hat es nicht, und es wird dennoch wild investiert.“ Angesichts der Kritik zeigt man sich in der Brüsseler Behörde verwundert, dass die Mitgliedstaaten noch keinen Versuch unternommen haben, diesbezüglich die Verhandlungsleitlinien zu ändern, nach denen sich der Handelskommissar zu richten hat: „Sie könnten jederzeit das Mandat ändern.“ In der Bundesregierung wird eingeräumt, dass der Kommissar darin tatsächlich noch aufgefordert ist, über Investitionsschutz zu verhandeln. Andererseits seien die Bedenken gegen die Schiedsgerichte in den wöchentlichen Brüsseler Expertensitzungen klar benannt worden.

EU-Kommission hat öffentliche Anhörung zu den Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet

Hinter den Kulissen gibt es aber Kompromissbereitschaft. So ließ sich die Kommission darauf ein, den Vertrag noch nicht zu parafieren – was als erster halboffizieller Akt auf dem Weg zur Ratifizierung gilt. „Alles kann geändert werden, solange die Tinte noch nicht trocken ist“, sagt ein Beamter dazu: „Die EU-Kommission steht zu dem Text, die EU als Ganzes noch nicht – wir werden sehen, was die weiteren Gespräche bringen.“ Denn es gibt auch in Kanada eine Debatte über die Schiedsgerichte, da ein Unternehmen gerade die Regierung verklagt hat, weil ihm die Genehmigung zur Schiefergasgewinnung entzogen wurde.

Und schließlich hat die EU-Kommission eine öffentliche Anhörung zu den Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet, deren Ergebnisse noch ausstehen. Sollten die dem bisherigen Ansatz bei den Ceta- und TTIP-Abkommen widersprechen, so Lange, „dann muss man ohnehin nachverhandeln“.