Der VfB Stuttgart wollte Polizeibeamten und anderen nicht verbeamteten Berufsgruppen ein Dankeschön spendieren. Doch das Innenministerium legte Einspruch ein.

Stuttgart - Der VfB Stuttgart hat es gut gemeint, als er Polizeibeamte, Feuerwehrleuten Ärzte und Ersthelfer als Dank für ihr Engagement Freikarten für das Euroleague-Heimspiel gegen den norwegischen Club Molde FK am 6. Dezember spendieren wollte. Doch der Schuss ging nach hinten los. Weil das Innenministerium dies als Vorteilsnahme wertete, rudert der Verein für Bewegungsspiele nun zurück. In einer Pressemitteilung des Klubs ist die Rede von „Irritationen“.

 

Die Absicht dieser „Nikolausaktion“ sei es gewesen, einem Teil der Personen, die „tagtäglich inklusive Nachtschichten für das Gemeinwohl im Einsatz sind, zu einem Heimspiel einzuladen und diesen damit eine Freude zu machen“. Nun müsse der Verein zur Kenntnis nehmen, „dass man mit dem Vorsatz, Gutes zu tun, zu vorschnell gehandelt“ habe. Die Offerte in Richtung Beamte, Amtsträger und im öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete müsse daher wieder zurückgezogen werden. Auslöser der ministeriellen Rüge war ein Angebot auf der VfB-Homepage, wonach sich der angesprochene Personenkreis gegen Vorlage des Dienstausweises oder ähnlicher Bescheinigungen die Karten vor dem Heimspiel an der Mercedes-Arena hätte abholen können.

Angebot nicht mit dem Beamtenrecht vereinbar

Einem Polizeibeamten waren bei der Lektüre des Angebots Zweifel daran gekommen, ob die Offerte mit dem Beamtenrecht vereinbar sei. Er wandte sich daher mit der Bitte um Klärung an das Innenministerium. Dort kam man nach Prüfung des Angebots zum Ergebnis, dass eine Annahme der Freikarten im Wert von jeweils rund 25  Euro den Tatbestand der Vorteilsname erfülle. Beim Innenministerium heißt es, das Beamtenrecht sei in diesem Punkt eindeutig: „Die Annahme von Belohnungen und Geschenken in Bezug auf das Amt sind verboten.“ Die Ausnahmeregelungen, die die sogenannte Geringwertigkeitsgrenze festsetzt, werde eng ausgelegt. „Ein normaler Werbekuli oder ein Notizblock geht noch, bei einer Flasche Wein wird es schon kritisch“, so ein Ministeriumssprecher.

Beim VfB bedauert Kommunikationsdirektor Marcus Jung, die Offerte vorher nicht eingehend genug geprüft zu haben. Auch im Ministerium hätte man den Polizisten den Freibesuch gegönnt, heißt es. doch die Rechtslage sei glasklar. Für die nicht verbeamteten Personen gilt das Angebot des VfB Stuttgart aber unverändert.

In der Vergangenheit hatte es in der Landeshauptstadt im Zusammenhang mit Vergünstigungen für Mandats- und Amtsträger mehrfach Aufregung gegeben. In der sogenannten Freikartenaffäre Ende der 1990er Jahre etwa wurde mehreren Stadträten Bestechlichkeit vorgeworfen, weil sie als SSB-Aufsichtsräte kostenlose Jahreskarten für den ÖPNV angenommen hatten. Stadträte wie der damalige Grünen-Vertreter Roland Kugler hatten gegen die Strafbefehle Einspruch eingelegt und Recht bekommen, weil die Annahme zum damaligen Zeitpunkt, also vor der Verschärfung des Antikorruptionsgesetzes, nicht zu beanstanden war. Vor drei Jahren hatte der Technische Ausschuss dem Stadtmöblierer Kai Ilg das Recht zur Bestückung von 620 Litfaßsäulen mit einem Jahresumsatz von 2,8 Millionen Euro zugesprochen; die Stadt ist zu 60 Prozent am Umsatz beteiligt. Im Vorfeld der Vergabe waren Stadträte sowie Amtsleiter und Bürgermeister samt Familien von Ilg zum Tennisturnier in die Porsche-Arena eingeladen und dort auch bekocht worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Bestechung und erließ damals einen Strafbefehl gegen Ilg.

Staatsanwaltschaft: Kein Anlass für Ermittlungen

Im vorliegenden Fall gibt es für die Behörde keinen Grund zu ermitteln. „Es handelt sich weder um Vorteilsannahme noch um versuchte Vorteilsgewährung“, so die Pressestaatsanwältin auf StZ-Anfrage. Der Vorgang sei mithin nicht strafbar. Hätte ein Beamter davon Gebrauch gemacht, wäre dies lediglich ein Dienstvergehen gewesen.