Hinzu kommt, dass die neue Vorgabe auch zur Folge hat, dass dann auch die Klassenstufen zwei, drei und vier neu aufgeteilt werden müssten, nämlich nach Halbtags- und Ganztagsklassen. Somit müssten Klassengemeinschaften zerstört werden. Dies, so argumentiert Eisenmann, sei weder pädagogisch sinnvoll noch werde es von den Eltern akzeptiert. Durch die neue Regelung werde ein großes Konfliktpotenzial in die Schulen getragen. Manche Schulleiter befürchteten auch, dass Eltern ihre Kinder auf Basis des neuen Schulgesetzes in Ganztagsklassen einklagen.

 

Problematisch sei auch der Wegfall des Karenzjahres, so Eisenmann. Somit haben die Schulen künftig nicht mehr wie bisher nach der Antragstellung ein Jahr Zeit, um den Ganztag organisatorisch und räumlich vorzubereiten. Doch allein um eine Mensa und zusätzliche Betreuungsräume zu schaffen, müsse man zwei Jahre für die Planung und zwei Jahre für den Bau ansetzen, argumentiert die Schulbürgermeisterin.

Eisenmann: Eltern und Schulen brauchen mehr Flexibilität

Dem Kultusminister habe sie vorgeschlagen, die Regelung so zu lockern, dass künftig jede Schulkonferenz beschließen könne, wie die Schule auf den Ganztagsbetrieb umstelle – entweder über alle Klassenstufen hinweg oder mit der Klassenstufe eins beginnend. „Ich hoffe sehr, dass die Antwort im Sinne von mehr Flexibilität ausfällt“, sagt Eisenmann. „Die brauchen wir für Eltern und Schulen.“ Andernfalls wäre der Stuttgarter Weg, die Schulkindbetreuung von den Horten in die Schulen zu verlagern und zu rhythmisieren, auf halbem Weg stehen geblieben.

Auch Rektor Burkhardt hofft, dass das nicht passiert. Denn in der Pragschule gebe es zwar bereits ein Schülerhaus, doch dessen Kapazität reiche nicht aus. „Wir möchten gern dem Bedarf der Familien entsprechen, und wir möchten gern rhythmisieren – wir wollen ein richtig gutes Angebot machen in der Ganztagsschule.“

Dies würde freilich auch das Staatliche Schulamt begrüßen. „Wir sind von anderen Voraussetzungen ausgegangen“, räumt auch deren Leiterin Ulrike Brittinger ein. Die neue Regelung könne sie „nicht nachvollziehen: Das war eine Überraschung und stellt die Schulen vor große Probleme.“ Auch die Eltern seien nun verunsichert. „Wir hätten es begrüßt, wenn die Schulen wahlweise den Ganztagsbetrieb auch aufwachsend einrichten dürften.“ Auch Brittinger hofft, dass die Schulbürgermeisterin mit ihrem Brief an den Kultusminister noch etwas bewirken kann.

Problematisch sei auch der Wegfall des Karenzjahres, so Eisenmann. Somit haben die Schulen künftig nicht mehr wie bisher nach der Antragstellung ein Jahr Zeit, um den Ganztag organisatorisch und räumlich vorzubereiten. Doch allein um eine Mensa und zusätzliche Betreuungsräume zu schaffen, müsse man zwei Jahre für die Planung und zwei Jahre für den Bau ansetzen, argumentiert die Schulbürgermeisterin.

Eisenmann: Eltern und Schulen brauchen mehr Flexibilität

Dem Kultusminister habe sie vorgeschlagen, die Regelung so zu lockern, dass künftig jede Schulkonferenz beschließen könne, wie die Schule auf den Ganztagsbetrieb umstelle – entweder über alle Klassenstufen hinweg oder mit der Klassenstufe eins beginnend. „Ich hoffe sehr, dass die Antwort im Sinne von mehr Flexibilität ausfällt“, sagt Eisenmann. „Die brauchen wir für Eltern und Schulen.“ Andernfalls wäre der Stuttgarter Weg, die Schulkindbetreuung von den Horten in die Schulen zu verlagern und zu rhythmisieren, auf halbem Weg stehen geblieben.

Auch Rektor Burkhardt hofft, dass das nicht passiert. Denn in der Pragschule gebe es zwar bereits ein Schülerhaus, doch dessen Kapazität reiche nicht aus. „Wir möchten gern dem Bedarf der Familien entsprechen, und wir möchten gern rhythmisieren – wir wollen ein richtig gutes Angebot machen in der Ganztagsschule.“

Dies würde freilich auch das Staatliche Schulamt begrüßen. „Wir sind von anderen Voraussetzungen ausgegangen“, räumt auch deren Leiterin Ulrike Brittinger ein. Die neue Regelung könne sie „nicht nachvollziehen: Das war eine Überraschung und stellt die Schulen vor große Probleme.“ Auch die Eltern seien nun verunsichert. „Wir hätten es begrüßt, wenn die Schulen wahlweise den Ganztagsbetrieb auch aufwachsend einrichten dürften.“ Auch Brittinger hofft, dass die Schulbürgermeisterin mit ihrem Brief an den Kultusminister noch etwas bewirken kann.

Kultusministerium will Stuttgarter Einwände prüfen

Das Kultusministerium hingegen erklärte auf Anfrage: „Ein sukzessiver Aufbau bei der Wahlform würde Kinder vom Ganztagsbetrieb ausschließen und widerspräche damit dem Gedanken der Wahlform an sich.“ Werde eine Schule zur Wahlschule, so müsse das für alle Klassenstufen gelten, argumentierte eine Ministeriumssprecherin. Gerade große Schulträger wie Stuttgart hätten es in der Hand, „bei der Ganztagsschule Schwerpunkte zu setzen und Schülerströme gegebenenfalls zu lenken“.

Das Ministerium nehme aber die Einwände der Landeshauptstadt ernst und prüfe, inwiefern diese auch für andere Kommunen relevant sein könnten. Möglicherweise sei Stuttgart auch ein Einzelfall. Denn in diesem Schuljahr hätten von 172 Schulen nur vier den sukzessiven Aufbau gewählt. In Stuttgart hingegen hat sich bisher der Großteil der Grundschulen für die Wahlform und den sukzessiven Aufbau entschieden.