Der Hotel- und Gaststättenverband fordert anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitsgrenze

Stuttgart/Göppingen - Das Arbeitszeitgesetz, das eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht, im Ausnahmefall von maximal zehn Stunden pro Tag erlaube, habe eigentlich noch nie zum Gastgewerbe gepasst, erklärt Daniel Ohl, Sprecher des baden-württembergischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. Wenn Gäste länger sitzen blieben oder sich eine ganze Busgruppe verspäte, sei das typisch für das schwer planbare Gastaufkommen.

 

Besonders betroffen seien die fürs Land typischen überwiegend kleinen und mittleren Betriebe, deren kleine Belegschaften oft keinen Schichtbetrieb zuließen. „Niemand soll in der Summe länger arbeiten, und ein Zehn- bis Zwölfstundentag soll nicht die Regel werden“, fasst Ohl die Position der Dehoga zusammen. Allerdings fordere sein Verband bei starken Lastspitzen und Schwankungen flexible Ausgleichsmöglichkeiten.

Anstelle einer starren maximalen Arbeitszeit von zehn Stunden werde gefordert, den Freizeitausgleich innerhalb einer Woche zu ermöglichen. Damit zielt der Vorschlag der Dehoga darauf, im Arbeitszeitgesetz von einer täglichen künftig auf eine wöchentliche Höchstarbeitsgrenze umzustellen. So könnten Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Wochentage aufgeteilt werden, je nach Arbeitsanfall. Der Gesundheitsschutz und die Mindestruhezeiten blieben damit gewahrt.

Viele Wirte schränken ihre Öffnungszeiten ein

Zahlreiche Gastronomiebetriebe reagieren auf die strengere Überwachung der Arbeitszeit seit dem Mindestlohngesetz mit Einschränkungen ihrer Leistungen. Das geht aus einer Online-Umfrage der Dehoga Baden-Württemberg hervor. Von den befragten 1472 Gastronomen gaben 65 Prozent an, sie hätten ihre Öffnungszeiten verkürzt. Zusätzliche Ruhetage haben 40 Prozent eingeführt, und 52 Prozent haben ihr Angebot insgesamt verringert.

Vor dem Hintergrund des stetigen Wachstums der Manufaktur sowie der geschäftlichen und privaten Trennung von seiner Frau habe er sich im vergangenen Jahr entschieden, über einen Konzeptwechsel nachzudenken, sagt Geiger. Dass er den Betrieb fortführen möchte, stand außer Frage – vor allem, weil sein 14-jähriger Sohn bereits Interesse an einem späteren Eintritt in das Unternehmen signalisiert habe.

Die Idee, den Gasthof zu verpachten, habe er nach Rücksprache mit seinen Mitarbeitern verworfen. Zu groß wären die Reibungsverluste gewesen. Von den rund 50 Mitarbeitern soll durch den Konzeptwechsel keiner seinen Arbeitsplatz verlieren. Im Gegenteil, wenn alles gut läuft, könnten weitere Arbeitsplätze entstehen.

In der Manufaktur selbst soll sich auch etwas ändern. Vor allem die Verkaufs- und Präsentationsräume müssten vergrößert werden. Es gebe von unterschiedlichen Priseccos über den Süßwein aus Kirschen bis hin zu einem Gin aus Äpfeln inzwischen fast hundert Produkte zu kaufen. Hinzu kämen verschiedene alkoholfreie Getränke.

Der Gast gibt den Takt vor

Der Hotel- und Gaststättenverband fordert anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitsgrenze

Stuttgart/Göppingen - Das Arbeitszeitgesetz, das eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von acht, im Ausnahmefall von maximal zehn Stunden pro Tag erlaube, habe eigentlich noch nie zum Gastgewerbe gepasst, erklärt Daniel Ohl, Sprecher des baden-württembergischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. Wenn Gäste länger sitzen blieben oder sich eine ganze Busgruppe verspäte, sei das typisch für das schwer planbare Gastaufkommen.

Besonders betroffen seien die fürs Land typischen überwiegend kleinen und mittleren Betriebe, deren kleine Belegschaften oft keinen Schichtbetrieb zuließen. „Niemand soll in der Summe länger arbeiten, und ein Zehn- bis Zwölfstundentag soll nicht die Regel werden“, fasst Ohl die Position der Dehoga zusammen. Allerdings fordere sein Verband bei starken Lastspitzen und Schwankungen flexible Ausgleichsmöglichkeiten.

Anstelle einer starren maximalen Arbeitszeit von zehn Stunden werde gefordert, den Freizeitausgleich innerhalb einer Woche zu ermöglichen. Damit zielt der Vorschlag der Dehoga darauf, im Arbeitszeitgesetz von einer täglichen künftig auf eine wöchentliche Höchstarbeitsgrenze umzustellen. So könnten Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Wochentage aufgeteilt werden, je nach Arbeitsanfall. Der Gesundheitsschutz und die Mindestruhezeiten blieben damit gewahrt.

Viele Wirte schränken ihre Öffnungszeiten ein

Zahlreiche Gastronomiebetriebe reagieren auf die strengere Überwachung der Arbeitszeit seit dem Mindestlohngesetz mit Einschränkungen ihrer Leistungen. Das geht aus einer Online-Umfrage der Dehoga Baden-Württemberg hervor. Von den befragten 1472 Gastronomen gaben 65 Prozent an, sie hätten ihre Öffnungszeiten verkürzt. Zusätzliche Ruhetage haben 40 Prozent eingeführt, und 52 Prozent haben ihr Angebot insgesamt verringert.

Konflikte drohen, wenn Beschäftigte nach Feierabend dazuverdienen wollen, denn die beim Hauptarbeitgeber geleisteten Stunden zählen mit. Weil auf dieser Grundlage oft nur noch zwei Stunden übrig blieben, finde sich niemand für eine so kurze Arbeitszeit, klagen die Wirte.