Die Stadt setzt ihre Vergnügungsstättenkonzeption Schritt für Schritt um. Dazu gehört: In Degerloch ist es fortan nicht mehr gestattet, Bordelle oder Spielhallen zu betreiben.

Degerloch - Ein Investor wird sich jetzt wohl ziemlich ärgern. Er hatte im Mai vergangenen Jahres eine Bauvoranfrage zu einer Nutzungsänderung für ein Geschäft an der Löffelstraße gestellt. In dem Laden wollte er eine Spielhalle einrichten. Doch der Gemeinderat hat nun die Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Stuttgart aus dem Jahr 2012 mit einem Bebauungsplan in verbindliches Planungsrecht umgesetzt. Jetzt sind Spielhallen, aber auch Wettbüros, Bordelle oder andere Betriebe des Sex- und Erotikgewerbes in Degerloch nicht mehr möglich.

 

Die Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt sieht vor, dass Bordelle oder Spielhallen nicht mehr in Wohn-, Gewerbe-, oder Mischgebieten mit Wohnungen angesiedelt werden dürfen. Einst waren gerade Bordelle in Gewerbegebieten nicht unüblich. Doch dabei entstünde Schaden für andere Betriebe. „Da erhöhen sie die Preise für alle, und das wollen wir nun verhindern“, sagt Hermann Lambert-Oediger von der Abteilung Stadtentwicklung.

Reaktion auf Gesetzgebung im Bund

Ziel der Vergnügungsstättenkonzeption aus dem Jahr 2012 war es, die Zunahme solcher Betriebe auf dem Stadtgebiet einzudämmen. „Wir haben auf eine liberalere Gesetzgebung im Bund reagiert, indem wir die Sache über das Baurecht angegangen sind“, sagt Hermann Lambert-Oediger.

Er verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg die Zahl der Spielsüchtigen stark zugenommen habe und sieht einen Zusammenhang zu einer Zunahme bei Neueröffnungen von Spielhallen.

Nur noch in wenigen Bezirken sind in Stuttgart Vergnügungsstätten überhaupt noch möglich, wenn die Konzeption überall in Planungsrecht umgesetzt wird: in Vaihingen, Zuffenhausen, Feuerbach, Mitte und Bad Cannstatt. Auf den Fildern gibt es keine Zonen, in denen noch solche Betriebe gestattet wären. Für Degerloch hat die Stadt der Konzeption nun durch den Bebauungsplan zur Gültigkeit verholfen.

Das Verbot für Vergnügungsstätten gilt aber nicht für Tanzlokale. Diese wären laut Hermann Lambert-Oediger von der Stadtplanung auch mit dem neuen Bebauungsplan in Degerloch möglich. „Wenn es keine regelrechten Diskotheken, sondern kleinere Betriebe sind“, erläutert der Mitarbeiter der Stadt. Vielleicht sollte der Investor seine bisherigen Pläne für die Löffelstraße ändern, nachdem ihm die Stadt bei der geplanten Spielhalle einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Die Chancen für ein Tango-Lokal in Degerloch stünden wohl um einiges besser.