Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Berlin muss wohl 85 000 Euro ins Breisgau überweisen.

Freiburg/Berlin - Es geht um rund 85 000 Euro plus Zinsen. Die Stadt Freiburg im Breisgau kann aufgrund einer Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts darauf hoffen, dass ihr das Land Berlin die Kosten für den Aufenthalt eines jungen Straftäters in Namibia und seine anschließende Betreuung erstattet.

 

Im April 2006 hatte das Amtsgericht Freiburg den damals 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Davon saß er jedoch nur drei Monate ab. Die Vollstreckung der Strafe wurde zurückgestellt, und er ging für ein Jahr zu einer Therapie nach Namibia – was billiger war, als es das Gefängnis gewesen wäre. Zurück in Freiburg im Juli 2007, bekam der junge Mann weitere Unterstützung durch das Christophorus Jugendwerk in Breisach am Rhein. Die Stadt Freiburg wollte jedoch die Kosten für die Therapie in Namibia und die anschließende Nachbetreuung nicht selbst zahlen, sondern sich vom Land Berlin erstatten lassen. Die Begründung : Der Mann hatte zunächst in Berlin gelebt, seit Juli 1996 hatte ihn das dortige Jugendamt betreut.

Schon als 15-Jähriger straffällig geworden

Bis Februar 2001 lebte er in Berlin bei seiner Mutter. Sein Vater wohnte in Freiburg. Im Juni 2001 kam der damals 15-Jährige in Freiburg in Untersuchungshaft und dann in ein Zentralheim zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Von April 2002 an war er dann im Christophorus Jugendwerk in Breisach. Berlin gewährte zu allen Zeiten Hilfe zur Erziehung – auch über den 18. Geburtstag des Mannes hinaus. Im Juli 2005 teilte das Land Berlin dem Christophorus Jugendwerk dann mit, dass es die Kosten nur noch bis Oktober 2005 übernehme.

Chancen für Freiburg stehen gut

Die Stadt Freiburg sah ihre Chance, die 85 000 Euro plus Zinsen vom Land Berlin erstattet zu bekommen, weil der Mann im Dezember 2005 in Freiburg wieder um Erziehungshilfen nachgesucht haben soll. Je nach Auslegung einer Regelung des Sozialgesetzbuchs war entweder Freiburg oder Berlin zuständig. Die Richter des Verwaltungsgerichts in Berlin entschieden 2012, dass Freiburg zahlen müsse. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte drei Jahre später ebenso. Doch die Richter des Fünften Senats des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts sahen den Fall anders und hoben das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf.

Die Bundesrichter sehen die Zuständigkeit für die Kosten eindeutig bei Berlin. Nun müssen die Richter des Oberverwaltungsgerichts die Frage klären, ob es stimmt, was das Verwaltungsgericht in Berlin zuvor schon festgestellt hat, dass der Straftäter im Dezember 2005 wegen Erziehungshilfen vorstellig geworden war. Und wenn dies der Fall sein sollte, was sehr wahrscheinlich ist, dann muss Berlin die Kosten in Höhe von 85 000 Euro plus Zinsen zahlen – und nicht Freiburg.