Die städtische Wohnbaugesellschaft in Freiburg hat ein Problem mit einem hartnäckigen Mieter, der nicht ausziehen will. Die Bauarbeiten geraten in Verzug.

Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

Freiburg - Die städtische Wohnbaugesellschaft von Freiburg hat derzeit ein kleines Problem. Das Amtsgericht hat die Räumungsklage der Stadtbau (FSB) GmbH gegen den Mieter Hermann Josef P. in der Johann-Sebastian-Bach-Straße 32 abgelehnt. Der 66 Jahre alte Frührentner wohnt im letzten Rest einer Wohnanlage im vornehmen „Musikerviertel“ im Stadtteil Herdern (die StZ berichtete). Die Stadtbau hat den Rest der gegenüber liegenden Zeilen von zwölf zweistöckigen Häuschen bereits abgerissen, die Bagger haben sich zum frei stehenden Teil herangebuddelt. Jetzt müssen sie aufhören, der Neubau einer Anlage mit Eigentums- und Mietwohnungen wird zumindest auf der Nordseite nicht weitergehen, bereits jetzt ist das Projekt ein Vierteljahr im Rückstand.

 

Die Urteilsbegründung hat es in sich

Unangenehm für Eigentümer und Bauherren ist vor allem die Urteilsbegründung. Gestützt auf ein Sachverständigengutachten, hat das Gericht bestritten, dass der Abriss des Altbestandes und ein Neubau unumgänglich waren. „Wirtschaftlich vernünftig, weil rentabler“ sei der Neubau schon, aber nicht „die einzige zumutbare Variante“. Der Gutachter hatte errechnet, dass eine Sanierung der schlichten, aus den 50er Jahren stammenden Häuser etwa 2,2 Millionen Euro, der Neubau 5,17 Millionen Euro kostet. Die Mieten bei Neubau lägen zwar höher und machten über eine längere Nutzungsdauer von 70 statt 40 Jahren rund vier Millionen Euro mehr aus, doch das sei zu wenig, um Abriss und Kündigung zu rechtfertigen.

Die Stadtbau Freiburg will sich wehren

Der Geschäftsführer der Freiburger Stadtbau, Ralf Klausmann, ist über das Urteil überrascht und will das Gutachten nicht kommentieren. Zudem ist er fest entschlossen, Klarheit in der nächsten Instanz zu bekommen, wo er sich mehr Verständnis für die Wirtschaftlichkeitsberechnung seines Unternehmens erhofft.

Die Stadtbau ist wegen des Abbruchs des preiswerten Wohnraums in dem ansonsten hochpreisigen Quartier von verschiedener Seite heftig kritisiert worden. „Wir sind im Gespräch, nach wie vor“, sagt Klausmann. Man habe dem resistenten Mieter nun ein weiteres Angebot gemacht. Die bisherigen Offerten für Ersatzwohnungen hatte dieser als nicht angemessen abgelehnt. Seine Rechtsposition ist sehr günstig, denn sein Mietvertrag ist eigentlich nicht kündbar, sein Anwalt hat angekündigt, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.