Die neuen Regeln für den Arbeitsschutz werden gestoppt. Eine Reform ist aber sinnvoll, kommentiert StZ-Wirtschaftsredakteur Michael Heller.

Ist das der Wendepunkt? Es scheint, als habe Bundeskanzlerin Angela Merkel mittlerweile genug von der anhaltenden Kritik aus der Wirtschaft, dass es ständig nur darum gehe, Arbeitnehmern etwas Gutes zu tun und die Wirtschaft im Gegenzug nur mit immer noch mehr Bürokratie zu belasten – Stichwort Mindestlohn. Womöglich hat der Entwurf für eine neue Arbeitsstättenverordnung das Fass zum Überlaufen gebracht. Wie es weitergeht, entscheidet nicht mehr Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, sondern das Bundeskanzleramt.

 

Die geplanten neuen Regeln sind so recht geeignet, sich zu echauffieren. Denn sie klingen danach, als wolle der Staat in seiner Regelungswut auch noch den letzten Winkel des Betriebs ausleuchten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Vorschrift eines abschließbaren Spindes. Der Fairness halber muss aber darauf hingewiesen werden, dass das keine Idee der Arbeitsministerin war, sondern auf Betreiben von Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich – eines Christdemokraten – in den Entwurf gekommen ist.

Dass bei der Überarbeitung der Verordnung nicht alles rundgelaufen ist – auch aufgrund der Beteiligung der Länder –, muss konstatiert werden. Die lange Vorarbeit alleine kann nicht das entscheidende Argument dafür sein, die Verordnung trotz mancher Mängel einfach in Kraft zu setzen und gleich die Reform in Angriff zu nehmen. Das darf aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Modernisierung der Arbeitsstättenverordnung sinnvoll ist und nicht jede Auflage für die Chefs eine Zumutung ist. So ist zu hoffen, dass die Bundeskanzlerin den Arbeitgebern keine Zusagen gemacht hat, dass künftig alles beim Alten bleiben wird.