Bei Jugendlichen werden E-Zigaretten und E-Shishas immer beliebter. Doch Forscher warnen: die Inhaltsstoffe können der Gesundheit schaden. Sie kritisieren die Werbung, die auch auf junge Kunden zielt.

Heidelberg - Sie kommen in allen nur denkbaren Geschmacksrichtungen: Gummibärchen oder Kaugummi für die Kinder, Tiramisu oder Schokolade für die einige Jahre älteren Jugendlichen, und Kaffee oder Eierlikör für die höheren Semester – die Hersteller der E-Zigaretten bedienen jeden Geschmack. Ebenso gibt es die elektrischen Verdampfer in verschiedenen Designs. Sie werden mit glitzernden Strasssteinen besetzt angeboten oder mit Herzchenmotiven bedruckt. Außerdem werden E-Zigaretten immer häufiger mit Zusatzfunktionen bestückt: So hat ein holländisches Unternehmen beispielsweise eine E-Zigarette entwickelt, mit der man nicht nur rauchen, sondern über Bluetooth auch telefonieren oder Musik hören kann.

 

„Mit derartigen Produkten versuchen die Hersteller, Kinder und Jugendliche als Kunden zu erreichen“, sagte Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg bei der diesjährigen Konferenz für Tabakkontrolle. Und passend dazu würden die bunten E-Zigaretten beispielsweise an Tankstellen direkt neben den Süßigkeiten angeboten, erklärte die Leiterin der Stabsstelle für Krebsprävention am DKFZ.

„Weltweit werden E-Zigaretten immer beliebter“, warnte Wolfgang Schober vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit in München bei der Konferenz. Knapp sechs Prozent der deutschen Bevölkerung hätten das elektrische Pendant zur Zigarette bereits einmal in den Fingern gehabt. In der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen habe fast jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette ausprobiert. Darunter seien auch viele Jugendliche, die noch nie zu einer herkömmlichen Zigarette gegriffen hätten. E-Zigaretten würden in dieser Altersgruppe immer beliebter. Auch die E-Shishas – eine Variante der E-Zigaretten – sehe man immer häufiger vor Schulen oder bei Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen. „E-Zigaretten werden als cooles Lifestyle-Produkt verkauft“, sagte Verena Viarisio, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DKFZ. Man versuche sich damit auch von den stinkenden Rauchern abzugrenzen.

Beim Inhalieren könnte manche Substanz gefährlich sein

Diese Entwicklung ist fatal, denn die E-Zigaretten sind keineswegs so harmlos, wie sie immer beworben werden. Da waren sich die Experten bei der Konferenz einig. Wissenschaftler des DKFZ und des bayerischen Gesundheitsamtes haben zahlreiche Studien zur Gesundheitsgefährdung ausgewertet. Sie kamen dabei zu dem Ergebnis, dass sich diese aus drei Faktoren ergibt: Erstens besteht die elektronische Vernebelungsmaschine aus einem vielfältigen Giftgemisch. Hinzu kommt das Nutzerverhalten und die Technik des Geräts, denn je nach Gusto kann man die Dampf-Zigaretten mit mehr oder weniger Aromen oder Nikotin bestücken und damit das gesundheitsgefährdende Risiko erhöhen. Und drittens gelangt je nach Gerätetyp unterschiedlich viel der schädlichen Substanzen in den Körper.

„E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Sie sind gesundheitsgefährdend“, betonte Schober. Denn beim Einatmen von E-Zigaretten-Dampf wird ein giftiger Chemie-Cocktail inhaliert. Problematisch ist vor allem der Hauptinhaltsstoff Propylenglykol, der industriell auch als Frostschutzmittel eingesetzt wird. Dieses Mittel dient als Vernebelungssubstanz. Flüssig wird es zwar als ungiftig eingestuft und ist als E 1520 für Aromen und Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, doch vernebelt reizt die Substanz beim Inhalieren die Atemwege. Personen, die an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig einem Propylenglykoldampf ausgesetzt sind, haben Atembeschwerden oder Lungenfunktionsstörungen. Zusätzlich zu dieser Trägersubstanz, die beim Rauchen elektrisch verdampft wird, kommen diverse Aromastoffe. Diese Substanzen sind in Lebensmitteln zugelassen und daher in ihrer ursprünglichen Form harmlos. „Dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie auch bei der Inhalation ungefährlich sind“, so Schober. So könne beispielsweise die süßliche, butterähnliche Substanz Diacetyl beim Einatmen schwere Entzündungen in den Atemwegen verursachen. Viele der Aromen könnten bei der Vernebelung Allergien auslösen, und auch ein Krebs erregendes Risiko könne nicht ausgeschlossen werden. Häufig werde, so Schober, den E-Zigaretten auch Nikotin zugesetzt. Allerdings nicht in Form von Tabak, sondern gelöst in dem Liquid. Das Nikotin werde dafür aus den Tabakpflanzen extrahiert. Bei diesem Verfahren könnten Nitrosamine entstehen, die als Verunreinigung zusätzlich in dem Liquid enthalten seien. Diese Stoffe gelten beim Menschen als Krebs erregend.

Was bei Temperaturen von 280 Grad entstehen kann

Auch die unterschiedlichen Geräte haben einen Einfluss auf das Gesundheitsrisiko. Die Produkte der sogenannten ersten Generation sehen im Prinzip aus wie Tabakzigaretten. Sie bestehen aus einer Batterie mit geringer Spannung, einem Verdampfer und einer kleinen Kartusche für das Liquid, das verdampft wird. Die Geräte der zweiten Generation sind mit einer größeren Batterie ausgestattet: Eine stärkere Spannung bewirkt, dass das Heizelement stärker erhitzt wird, und damit verdampft bei jedem Atemzug mehr Liquid – und damit auch mehr Aerosol samt den schädlichen Stoffen und dem Nikotin. Bei den E-Zigartetten der dritten Generation gibt es diverse Modifikationen. Mit einer hohen Batteriespannung bis zu sechs Volt werden hohe Verdampfungstemperaturen erreicht – und damit steigt das Risiko, dass Krebs erregende Substanzen frei werden. Bei Temperaturen ab 280 Grad entstehen beispielsweise aus Propylenglykol und Glycerin Krebs erregende Carbonyle. „Zum Schutz der erwachsenen Konsumenten, die sich für diese Geräte entscheiden, sollten technische Mindeststandards eingeführt werden“, forderte Schober.

Zudem hängt das Gesundheitsrisiko vom Verhalten des E-Rauchers ab. Wer stärker inhaliere, nehme auch mehr Aerosole und damit Schadstoffe auf, sagte Schober. Geübte Konsumenten steigen schnell auf die Geräte der zweiten und dritten Generation um und stellen sich ihr Liquidgemisch selbst zusammen – nicht selten bestellen sie dieses im Internet und können in diesem unübersichtlichen Spektrum kaum beurteilen, was sie tatsächlich vernebeln.

Die Gesetzeslage zu E-Zigaretten

Gegenwart
Anders als Zigaretten fallen elektrische Inhalationsprodukte bislang nicht unter das Jugendschutzgesetz, da sie keinen Tabak enthalten. Somit können auch Kinder und Jugendliche E-Zigaretten oder E-Shishas kaufen, auch wenn sie Nikotin enthalten. Zudem dürfen die E-Zigaretten überall geraucht werden, in Bayern beispielsweise in jeder Kneipe. Diese Gesetzeslücke soll schon bald geschlossen werden. Das Bundeskabinett hat im November beschlossen, den Verkauf an Kinder und Jugendliche zu verbieten, nun muss der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Zukunft
Das Verbot tritt voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft. Es betrifft nicht nur die Händler vor Ort. Auch im Internet soll der Handel überprüft werden. Der Käufer muss nachweisen können, dass er volljährig ist. Überprüft ein Anbieter dies nicht oder liefert er seine Ware an Minderjährige, muss er mit einer Geldstrafe rechnen.