Der seit genau einem Jahr tätige vorläufige Insolvenzverwalter verhandelt weiter exklusiv mit einem Investoren um den Verkauf des Wohnturms. Ziel ist ein Vertragsabschluss bis zum 30. November.

Fellbach - Ein Jahr ist rum. Das ist ein stattlicher Zeitraum für ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Am 21. November 2016 hat das Amtsgericht Esslingen auf Antrag der Tower-Finanzierungsgesellschaft Gewa 5 to 1 GmbH und Co. KG ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und den Stuttgarter Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli als Verwalter bestellt.

 

Bananyarli hat bereits erklärt, warum er immer noch nicht auf Dauer bestellt ist. Es gibt derzeit noch keine „Masse“, wie es in solchen Verfahren heißt, kein Geld, aus dem die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen wären. Die Gewa hat ihr Geld, hauptsächlich die 35 Millionen Euro aus einer Finanzierungsanleihe sowie Raten der Wohnungskäufer je nach Baufortschritt in den Turm gesteckt und aufgebraucht. Weil die Baustelle und Wohnungsverkäufe ruhen, geht auch nichts mehr ein.

Bald könnte es aber den entscheidenden Fortschritt geben

Das Amtsgericht Esslingen wird das Insolvenzverfahren erst dann eröffnen, so erwartet es Bananyarli, wenn ein mit allen Seiten abgestimmter, unterschriebener Kaufvertrag für den Gewa-Tower in seinem jetzigen Rohbau-Zustand vorliegt. Dann erst ist genug Geld in der Kasse zu erwarten, um die Kosten des Verfahrens, hauptsächlich Kostenersatz und Honorar für den Insolvenzverwalter, zu tragen. Erst dann wird dieser den Gläubigern eine Quote von voraussichtlich 40 Prozent auf ihre Geldanlage auszahlen und detailliert prüfen, ob bei der Gewa oder ihren Chefs Mark und Michael Warbanoff vielleicht etwas zu holen ist, was der Firma und damit jetzt den Gläubigern gehört hätte.

Bald könnte es aber den entscheidenden Fortschritt geben: Wer das traurige Schicksal der Tower-Baustelle verfolgt hat, weiß, dass Ilkin Bananyarli einer von zwei interessierten Investorenfirmen exklusive Prüfungsrechte eingeräumt hat, mit dem Ziel des Vertragsabschlusses bis zum 30. November. Die Anleihegläubiger, vertreten durch Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, hat er dabei hinter sich. Das Risiko, dass die offene Baustelle einen zweiten Winter überstehen muss, trägt dann bereits der neue Besitzer. Vermutlich wird er schnell das in die Wege leiten, was dem Insolvenzverwalter mangels Geld verwehrt blieb: die restlichen Fenster einzubauen und die Baustelle so zu schließen.

Ein formelles Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet

Ob bei der Gewa alles korrekt verlaufen ist, schaut sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart an. Ein Finanzexperte hat in der Zeit nach dem Insolvenzantrag behauptet, dass Geld verschwunden sein könnte, und Beobachter waren der Ansicht, dass die Gewa ihre tatsächliche Lage viel zu optimistisch geschildert habe, die Firma also ihren Informationspflichten nicht nachgekommen sei. Ein formelles Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet. „Wir prüfen noch, ob es einen Anfangsverdacht gibt“, sagt deren Presse-Dezernent, der Erste Staatsanwalt Jan Holzner, auf Nachfrage. Das werde voraussichtlich erst zum Anfang nächsten Jahres klar. Die Staatsanwaltschaft reagiert auf Hinweise, die ihr zugingen, und hat sich andere Unterlagen selbst beschafft. Allerdings sei der Bearbeiter noch in einem Großverfahren gebunden und teilweise abgeordnet. „Es scheint Zahlungen in auffälliger Weise gegeben zu haben“, sagte auch kürzlich der Gläubigervertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen. Solche Zahlungen könnte er anfechten. Er wollte aber keine Vorverurteilung aussprechen: „Ich will es prüfen. Man kann in Deutschland aber auch Pleite gehen, ohne sich strafbar zu machen.“