Der Gemeinderat ist gegen einen großflächigen Einzelhandel im Gewerbegebiet im Stuttgarter Westen. Dennoch wird die Verwaltung aller Wahrscheinlichkeit nach dem Bauantrag des Botnanger Investors Widerker entsprechen.

Stuttgart - Die Enttäuschung ist den Aussagen der Stadträte zu entnehmen. Obwohl es ihr politischer Wille ist, im Gewerbegebiet Hinterer Vogelsang im Stuttgarter Westen keinen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, wird die Verwaltung aller Wahrscheinlichkeit nach dem Bauantrag des Botnanger Investors Widerker entsprechen. Dieser will anstelle des ältesten Baumarkts der Stadt einen rund fünfmal größeren Obi-Markt errichten.

 

„Es ist ärgerlich, da wir für das Gebiet andere städtebauliche Ziele verfolgt haben“, erklärt einer der Teilnehmer der nicht öffentlichen Sitzung des technischen Ausschusses am gestrigen Dienstag. Einziger Tagesordnungspunkt war der Bau des Heimwerkermarkts. „Rein rechtlich gibt es wahrscheinlich nichts zu beanstanden“, erklärt der Sitzungsteilnehmer weiter. Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) hatte die Sitzung einberufen, um die Stadträte über den Stand des strittigen Genehmigungsverfahrens zu informieren.Mehr als zwei Stunden habe man getagt, wird aus Ratskreisen berichtet. „Wir haben alle Möglichkeiten erörtert, mit denen man die Pläne noch hätte stoppen können“, sagt ein Teilnehmer. Die Themen Stellplätze, Verkehrsbelastung und das sogenannte zentrenrelevante Sortiment – Produkte des täglichen Bedarfs, deren Verkauf Auswirkungen auf den Handel in der Stadt haben könnte – wurden diskutiert. „Es sieht so aus, als müsse die Verwaltung genehmigen“, berichten die Stadträte.

Einige Stadträte fordern externes Rechtsgutachten

Der Baubürgermeister erklärt auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung: „Es wird einen städtebaulichen Vertrag geben, der eine der Grundlagen für die Genehmigung des Marktes ist.“ Das zentrenrelevante Sortiment wird demnach auf 165 Quadratmeter begrenzt. „Vor Baubeginn muss uns ein Plan über den genauen Standort dieser Produkte gezeigt werden“, erläutert Hahn, „daran können wir dann erkennen, ob sich der Betreiber an unsere Vorgaben hält.“ Sollte sich herausstellen, dass Obi dagegen verstößt, droht eine Vertragsstrafe. „Ich will keine Beträge nennen“, so Matthias Hahn, „doch dabei geht es um saftige Summen.“ Auf Anregung der Sitzungsteilnehmer wird das städtische Rechtsamt nun jedoch noch prüfen, ob der Anteil des Randsortiments ersatzlos gestrichen werden kann. „Davon gehe ich allerdings nicht aus“, erklärt Hahn. Aufgrund der Rechtslage, so der Baubürgermeister, stünde einer Genehmigung nichts im Weg.Der Mietvertrag der Betreiber des derzeit an selber Stelle bestehenden City-Baumarkts läuft noch bis Ende des kommenden Jahres. „Ich rechne mit der Nachricht, dass mein Vertrag nun nicht mehr verlängert wird“, erklärt der Geschäftsführer des City-Baumarkts, Gunter Kemper. Die Interessengemeinschaft Hinterer Vogelsang, der Zusammenschluss der Betriebe des Gebiets, hatte für den Fall einer Baugenehmigung angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung zu prüfen.

Einige der Stadträte haben in der gestrigen Sitzung zudem ein externes Rechtsgutachten gefordert. Eine der Mitglieder des Ausschusses zieht folgendes Fazit: „Die Kommunikation mit dem Baubürgermeister kann man leider nicht als vorbildlich bezeichnen.“ Auch Matthias Hahn selbst räumt ein: „Wir haben in der Sache zwar sämtliche Hindernisse ausgeräumt, doch die Abstimmung mit dem Gemeinderat hätte besser sein können.“