Nach fünf Monaten steht fest: Der Göppinger Polizeichef Hans Baldauf muss nicht vor Gericht. Jetzt steht die Staatsanwaltschaft in der Kritik.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Die Ulmer Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Göppinger Polizeidirektion, Hans Baldauf, wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Es seien elf Verdachtsmomente überprüft worden, bei zehn habe letztlich keine Straftat nachgewiesen werden können, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Unter anderem ging es dabei um eine Autoreparatur im Wert von 200 Euro. In einem Fall, der aber nicht die dienstlichen Aufgaben Baldaufs betrifft, sei das Verfahren angesichts eines möglichen Schadens von 75 Euro wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

 

Die Ermittlungen waren vor fünf Monaten durch eine anonyme Anzeige in Gang gekommen. Der 58-jährige Baldauf, der bis vor kurzem stellvertretender Landesvorsitzender des CDU-Arbeitskreies der Polizei war, war daraufhin vom Inneniministerium aus Fürsorgegründen zur Landespolizeidirektion versetzt worden. Seinen Dienst dort trat er allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht an.