Wenn die Geschäfte auf dem Ebersbacher Kauffmannareal im Herbst öffnen, soll auch die nördliche Zufahrt fertig sein. Doch ein Eigentümer blockiert das Vorhaben.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Ebersbach/Fils - Einen Bürgerentscheid hat es wegen des Kauffmannareals schon gegeben, ebenso staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die Ebersbacher Verwaltungsspitze. Nun könnte es im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen innerstädtischen Einkaufszentrums auch noch zu einer Enteignung kommen. Denn für den Bau der geplanten innerstädtischen Entlastungsstraße, die entlang der Bahnlinie das Kauffmannareal für die Bewohner der Nordstadt erschließen soll, fehlt immer noch Grund und Boden.

 

Ausgerechnet am Valentinstag, an dem sich Verliebte beschenken, soll sich nun entscheiden, ob die Stadt einer Erbengemeinschaft die fehlenden Grundstücke abknöpfen darf. Am 14. Februar treffen sich die juristischen Vertreter beider Seiten vor der Enteignungsstelle im Stuttgarter Regierungspräsidium. Im Anschluss werde es „auf jeden Fall“ eine Entscheidung geben, sagt der Sprecher der Regierungspräsidiums, Clemens Homoth-Kuhs.

Selbst für die Stuttgarter Behörde sei der Fall ungewöhnlich. Üblicherweise genüge es, einen Verhandlungstermin anzuberaumen, sagt Homoth-Kuhs. Schon steige die Kompromissbereitschaft beider Seiten. Im vorliegenden Fall treffe man sich aber nun schon zum zweiten Mal – und mit einer Einigung in letzter Minute rechnet offenbar kaum noch jemand. „Es sind so viele Dinge passiert“, sagt der mit den Verhandlungen betraute Ebersbacher Stadtkämmerer Helmut Roth. Genauer erläutern will er dies allerdings nicht.

Der Eigentümer will nicht nur einen Teil verkaufen

Dabei sind die Voraussetzungen für eine Einigung gar nicht so schlecht gewesen. „Normalerweise haben wir es mit Eigentümern zu tun, die sich nicht von ihrem Äckerle trennen wollen “, sagt Homoth-Kuhs. Die Ebersbacher Erbengemeinschaft möchte hingegen sogar mehr verkaufen, als die Stadt fordert. Doch eben darin – und im angebotenen Preis – besteht das Problem.

Schon im Sommer hatte die Stadt die Verhandlungen für gescheitert erklärt, das Regierungspräsidium angerufen und um die Einleitung des Enteignungsverfahrens gebeten. Im Herbst hatte es daraufhin einen Ortstermin in Ebersbach gegeben. Die Stadt legte beim Kaufpreis noch ein wenig drauf, die Gegenseite bat um Bedenkzeit. Doch der Handel platzte.

Zu weiteren Zugeständnissen sei man nun nicht mehr bereit, sagt der Stadtkämmerer Roth. Auch denke man nicht daran, mehr als die benötigten Teilflächen zu erwerben. „Es ist nicht die Aufgabe der Stadt, private Grundstücke zu entwickeln“, sagt Roth. Die verbleibenden Flächen seien auch nicht so klein, dass die Stadt zu ihrem Kauf von Rechts wegen gezwungen werden könnte. „Das sind doch wunderschöne Baufenster“, sagt Roth.

Auch beim Kaufpreis liegt man offenbar noch weit auseinander. Er richtet sich nach dem Verkehrswert und dürfte laut der aktuellen Richtwerttabelle demnach bei 315 Euro pro Quadratmeter liegen. Für die Entwicklung des Kauffmannareals soll die Stadt aber für einige Nachbargrundstücke auch das Doppelte bezahlt haben – kein Wunder also, dass sich daran auch die Eigentümergemeinschaft orientiert. Sollte das Regierungspräsidium im Sinne der Stadt entscheiden, bliebe den Alteigentümern immer noch der Rechtsweg. Damit könnte die Hängepartie weiter gehen.

Die Zeit für den Straßenbau drängt

Ob das 120 Meter lange und 3,7 Millionen Euro teure Straßenstück zwischen dem Kreisverkehr am Rathaus und dem Bahnhof bis zur Eröffnung der Geschäfte auf dem Kauffmannareal im Herbst fertig sein wird, wird damit immer unwahrscheinlicher. Das wäre ärgerlich, weil damit insbesondere die Bewohner der nördlichen Stadtteile einen großen Umweg zum Einkaufszentrum fahren müssten. Finanzielle Folgen hätte dies für die Stadt aber nicht. „Wir haben keine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Investor“, sagt Roth.