Genau diese Verdachtsmomente gegen den Geliebten in der Urteilsbegründung sind wohl der Bundesanwaltschaft aufgestoßen. Demnach ist laut der obersten Anklagevertreterin die Befürchtung "nicht ganz von der Hand zu weisen, dass die Schwurgerichtskammer... den Blick für die umfassende und sachgerechte Würdigung der Beweisanzeichen gegen den Angeklagten verstellt haben könnte". Das Mannheimer Landgericht sei vielmehr bestrebt gewesen, dem Geliebten "dem Zeugen T.H. einen Tatverdacht nahezulegen". Der Nebenklägervertreter, der Rechtsanwalt Michael Schilpp, jedenfalls sieht sich bestätigt, dass die Generalbundesanwältin "unsere Ausführung zu der Sachrüge aufgreift". Diese Rüge soll laut Anklagevertreterin in einer Hauptverhandlung vor dem Karlsruher BGH erörtert werden.

Die Mannheimer Richter hätten es versäumt, "sich mit einem alternativen und nahegelegenen Ablauf des Geschehens" auseinanderzusetzen. Der Täter habe demnach "keine ausreichende Zeit" gehabt, den Tatort zu manipulieren. Da in den am Tatort vorgefunden abgerissenen Fingern von Einweghandschuhen unter anderem DNA-Spuren von Harry Wörz gefunden worden waren, "käme als Täter vor allem der Angeklagte in Betracht".

Auch jenes Kassiber, das Wörz einst aus der Untersuchungshaft an eine Freundin schmuggeln wollte, wird vor dem BGH erneut eine Rolle spielen. "Es kommt nur auf Andrea an. Wenn sie sagt, ich währe es gewesen, bin ich für Jahre im Knast", schrieb Wörz 1997 fehlerhaft. Laut der Generalbundesanwältin müsse erörtert werden, "ob das Urteil eine maßgebliche Lücke" in der Würdigung dieser Sätze aufweise. Die Mannheimer Richter hatten 2009 erstmals herausgearbeitet, das Wörz damit nur das wiedergegeben habe, was ihm die Polizei in den Verhören suggeriert hatte.