Die Hilfe von Hebammen kann während der Schwangerschaft, der Geburt und dem kompletten ersten Lebensjahr des Babys in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen gezahlt. Schwangere können sich etwa bei einzelnen Beschwerden oder bei frühzeitigen Wehen beraten lassen – sie können aber auch sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von Hebammen vornehmen lassen und sollten nur zu den üblichen Ultraschalluntersuchungen den Frauenarzt aufsuchen. Es gibt unterschiedliche Modelle, wie intensiv die Betreuung während der Geburt aussieht. Auch während des Wochenbetts, für die Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit, für die Ernährungsberatung bis zum neunten Monat – falls die Mutter das Kind nicht stillt oder für die Rückbildungsgymnastik kann auf die Hilfe von Hebammen zurückgegriffen werden.