Er war in sie verliebt, sie nutzte seine Gefühle aus: Eine heute 31-Jährige hat einen Freier aus Heidelberg dazu gebracht, ihr knapp 1,6 Millionen Euro zu überlassen. Das Geld ist weitgehend weg.

Das Landgericht Heidelberg hat eine Prostituierte wegen millionenschweren Betrugs zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 31-Jährige einen in sie verliebten Freier aus Heidelberg dazu gebracht hatte, ihr knapp 1,6 Millionen Euro zu überlassen. Den Betrag muss die Frau zudem zurückzahlen - obwohl laut Gericht „dieses Geld weitestgehend verloren scheint“. Es gebe Anzeichen für Immobilienankauf, Schönheitsoperationen und Urlaub.

 

Die Frau hatte sich zum Prozessauftakt schuldig bekannt. In mehr als 50 Fällen im Zeitraum von Dezember 2021 bis Mai 2023 soll das Opfer nach Überzeugung des Gerichts der Frau Beträge zwischen 3000 und 145 000 Euro in bar gegeben oder überwiesen haben - in der Hoffnung, dass die Frau seine Gefühle erwidere. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklageschaft davon ausgegangen, dass die Frau rund 1,8 Millionen Euro erhalten hatte. Allerdings ließen sich nach Aussage des Richters nicht alle Zahlungen zweifelsfrei nachweisen.

Kennengelernt hatten die beiden sich den Angaben nach im Jahr 2021 im Frankfurter Rotlichtmilieu. Im Verlauf weiterer Treffen habe sich die Prostituierte das Vertrauen des Freiers erschlichen, hieß es beim Prozessauftakt. Daher habe der in Heidelberg wohnende Geschädigte (Jahrgang 1964) ihr ein Darlehen in Höhe von 10 000 Euro gewährt, um sich von angeblichen Schwierigkeiten mit Zuhältern und anderen Schuldnern zu befreien. Die Rückzahlung nebst vereinbarten Zinsen sei die mutmaßliche Betrügerin jedoch schuldig geblieben.

Der Richter sagte, das Opfer sei „außerordentlich leichtgläubig“ gewesen

Zu diesem Zeitpunkt habe er sich von ihr nicht unter Druck gesetzt gefühlt, sagte der Mann als Zeuge aus. Der persönliche Kontakt sei ihm das Geld wert gewesen. Später habe sich dann über die käufliche Liebe hinweg mehr entwickelt und sie habe ihm das Gefühl gegeben, eine Liebesbeziehung eingehen zu wollen. „Sie hat mich geküsst“, gab er an. Dies sei für ihn ein Zeichen der Zuneigung gewesen. 

Der Richter sagte, das Opfer sei „außerordentlich leichtgläubig“ gewesen. „Sie hat geschickt mit seinen Gefühlen, Sorge um sie gespielt.“

Im Laufe der Zeit habe die Angeklagte ihn unter anderem in Textnachrichten aufgefordert, unterschiedliche Geldbeträge zu überweisen oder bar auszuhändigen. Sie habe in ihrer Heimat Bulgarien Schulden und dunkle Mächte drohten ihr und ihrer Familie. Aus Sorge um die Angeklagte und Angst, sie zu verlieren, habe er ihr immer wieder Geld gegeben. Im weiteren Verlauf habe die Frau eine Entführung vorgetäuscht, um mehr Geld zu bekommen. Laut Gericht befand sie sich jedoch niemals in einer Bedrohungslage.