Seit der Gesetzgeber 2017 die Mehrwertsteuer für Beherbergungen von 19 auf 7 Prozent gesenkt hat, haben bundesweit mehrere Städte eine Steuer für Übernachtungen eingeführt, um ihre Gäste an ihren tourismusbedingten Kosten zu beteiligen. In Baden-Württemberg ist Freiburg bisher die einzige Stadt, die die Abgabe erhebt, Die Betriebe müssen fünf Prozent des Nettoübernachtungspreises abführen.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Steuer grundsätzlich für rechtens erklärt. Allerdings darf sie nur von Privatreisenden erhoben werden. Berufliche Übernachtungen haben die Richter von der Abgabe ausgenommen, weil sie der Einkommenserzielung dienen. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind vier Beschwerden anhängig. Die letztinstanzliche Entscheidung dort ist noch nicht in Sicht.


Die Hoteliers bemängeln zusätzlichen Aufwand und finanzielle Einbußen. „Wir müssen vierteljährlich Listen erstellen – für Geschäfts- und Privatreisende; das sind mehr als zwei Clicks am Computer“, versichert Christoph Glück, der Kreisvorsitzende der Dehoga in Freiburg. „Wir können die Steuer auch nicht eins zu eins an die Gäste weitergeben und einfach die Preise erhöhen. Das ist daher Geld, das im Betrieb fehlt“, erklärt er.