Bis auf weiteres können die Betroffenen aufatmen: Am Freitag gab der Heimsheimer Bürgermeister Jürgen Troll seine Eilentscheidung bekannt, dass die Stadt „bezüglich der geforderten mobilen Brandmeldeanlage für die kommenden zwei Monate als Kostenträgerin“ einspringt.

 

Jürgen Troll begründet diese Entscheidung gegenüber dem Gemeinderat damit, dass die Gefahr bestehe, dass „eine vollständige Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird“, sofern die vom Landratsamt vorgegebenen Voraussetzungen nicht bis zum 30. Juni erfüllt seien. Zu diesen Voraussetzungen gehörte auch die genannte Brandmeldeanlage. Das Landratsamt war auf Anfrage unserer Zeitung noch konkreter geworden und hatte angegeben, dass eine entsprechende Anordnung in diesem Fall zweifellos herausgehen werde. Mit der Anschaffung der Brandmeldeanlage möchte die Stadt den Nutzern des Schlosses und dem Kuratorium nun einen notwendigen Spielraum verschaffen. Denn der Schleglerkasten wird regelmäßig von Vereinen, aber auch für Veranstaltungen wie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern genutzt.

In zwei Monaten, am 31. August, endet dann die zweite Frist des Landratsamts. Bis dahin muss ein umfassendes Brandschutzkonzept für das Schleglerschloss erstellt worden sein, damit es auch weiterhin offen bleiben darf. Auch hier sind die Zuständigkeiten noch nicht geklärt, die Meinungsverschiedenheit zwischen Land und Stadt ist „nicht beigelegt“, so Troll. Ein Anwalt wurde „mit der juristischen Prüfung der offenen Frage beauftragt“.