Online-Putzdienstvermittler vermitteln günstige Haushaltshilfen. Das Geschäftsmodell boomt. Experten sehen die Portale aber wegen der Arbeitsbedingungen und der rechtlichen Unsicherheiten kritisch.

Stuttgart - Putzen ist für viele Menschen ein lästiges Übel – und das Suchen und Finden einer zuverlässigen und kompetenten Haushaltshilfe kann sich als schwierig erweisen. Deshalb brummt das Geschäft mit der Sauberkeit im Netz. Mittlerweile gibt es einige Online-Plattformen, die damit werben, professionelle, qualifizierte oder geprüfte Reinigungskräfte zu vermitteln, deren Arbeit man von der Steuer absetzen kann. Doch die Portale stehen wegen der Arbeitsbedingungen und rechtlicher Unsicherheiten zunehmend in der Kritik.

 

Gut ein Jahr ist es her, dass der Boom um die Online-Putzdienstvermittler wie Book-a-Tiger, Clean Agents, Helpling oder Putzfee in Deutschland Fahrt aufgenommen hat. Deren Geschäftsmodell funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie das anderer Vermittlungsplattformen, wie etwa das des Fahrdienstleisters Uber oder des Bettenportals Airbnb: Sie bringen Angebot und Nachfrage – in diesem Fall Reinigungskräfte und Haushalte – zusammen und nehmen dafür eine Gebühr.

Die Putzhilfen treten 20 Prozent ihres Lohn an das Portal ab

Je nach Anbieter kostet Suchende die Stunde Saugen und Wischen zwischen zwölf und 15 Euro. Von diesem Lohn geben die Putzkräfte, die auf selbstständiger Basis arbeiten, rund zwanzig Prozent an die Vermittler ab. Das Portal Helpling, das zur Berliner Start-up-Fabrik Rocket Internet gehört, rechnet beispielsweise vor, dass so bei einem Verdienst von 12,90 Euro die Stunde 10,32 Euro bei der Putzhilfe ankommen. Was dann im Endeffekt hängenbleibt, sei von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig, sagt Helpling-Gründer Benedikt Franke. „Selbst im ungünstigsten Fall liegt der Stundenbetrag nach Abzügen immer noch auf dem Nettoniveau des tariflichen Mindestlohns“, so Franke.

Bei der Buchung über Helpling könnten Nutzer 20 Prozent des Rechnungsbetrages als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Somit sei der Preis am Ende genauso günstig wie Schwarzarbeit. Ziel sei es, so betont Franke, den Reinigungsmarkt zu legalisieren – denn das meiste in der Branche laufe bislang unter der Hand (siehe Infobox oben). Alle Reinigungskräfte hätten einen Gewerbeschein, seien haftpflicht- und unfallversichert, beteuert er. Helpling vermittle derzeit Aufträge an 10 000 Dienstleister und 100 000 Haushalte. „Derzeit haben in Deutschland rund 4,5 Millionen Haushalte eine Reinigungskraft. Umfragen zeigen aber, dass bis zu 14 Millionen daran interessiert sind. Das ist unser Potenzial“, sagt Franke.

Experten sehen das Geschäftsmodell kritisch. So fällt das Urteil der Verbraucherorganisation Stiftung Warentest, die die Portale Helpling, Clean Agents, Putzfee, Book-a-Tiger und den mittlerweile nicht mehr existenten Anbieter Homejoy genauer unter die Lupe genommen hat, eindeutig aus: „Vor allem wegen rechtlicher Unsicherheiten können wir keines der fünf Vermittlungsportale empfehlen“, heißt es. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zeige, dass die Anbieter für ihre Werbeversprechen oft nicht geradestehen wollten. So warne Clean Agents beispielsweise auf seiner Webseite davor, dass Kunden juristische Probleme wegen Schwarzarbeit ins Haus stehen könnten. Ob der Kunde die erbrachte Dienstleistung von der Steuer absetzen könne, sei zudem fraglich, urteilt die Stiftung Warentest. Das Einkommensteuergesetz verlange ausdrücklich „die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung“. Bei den Putzportalen überweise der Kunde das Geld aber nicht an die Reinigungskraft, sondern an die Betreiber des Portals.

Der US-Pionier Homejoy musste wieder aufgeben

Der Verband der Gebäudereiniger kritisiert die Online-Putzportale wegen der Arbeitsbedingungen. Aus Sicht von Wolfram Schlegel, dem Geschäftsführer der Landesinnung Baden-Württemberg, gebe es viele Vorgaben für die Haushaltshilfen. So bestimme der Anbieter etwa das Gehalt und übernehme auch die Abwicklung der Bezahlung und sogar der Reklamationen. „Ich kann nicht erkennen, wo da die Selbstständigkeit sein soll“, sagt der Rechtsanwalt. Zudem läge die Vergütung – wenn man die notwendigen Rücklagen für Altersvorsorge, Urlaub oder Krankheit berücksichtige – oftmals unter dem für die Gebäudereinigungsbranche festgelegten Mindestlohn von 9,55 Euro pro Stunde. „Das ist nicht nur für die aus meiner Sicht missbrauchten Reinigungskräfte bedauerlich, sondern schadet dem Image der gesamten Branche“, sagt Schlegel.

Für den US-Pionier Homejoy sind die rechtlichen Anforderungen zum Problem geworden. Vier Reinigungskräfte hätten geklagt, weil sie als Angestellte statt als eigenständige Unternehmen anerkannt werden wollten, heißt es. Investoren wollten daraufhin kein Geld mehr geben. Ende Juli musste das Portal seinen Dienst einzustellen.

Die meisten Haushaltshilfen arbeiten schwarz

Umfrage: In Deutschland hat gut jeder zehnte Haushalt eine Putzhilfe, wie aus einer aktuellen Forsa-Studie hervorgeht. Ob man sich Unterstützung leistet, hängt auch vom Geldbeutel ab. So beschäftigt ein Fünftel der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 3500 Euro eine Putzkraft, aber nur jeder zwanzigste mit einem Einkommen unter 2000 Euro.

Minijob: Nur 36 Prozent der Befragten mit Haushaltshilfe gaben dabei an, ihre Hilfskraft bei der Minijob-Zentrale angemeldet zu haben. Nach Angaben der Behörde sind hierzulande in Privathaushalten 284 000 Menschen als Minijobber angemeldet. Die Zentrale schätzt jedoch, dass die Zahl der schwarzarbeitenden Haushaltshilfen bei vier Millionen liegt.