Bebauungsplan:
Bei der geplanten Erweiterung des Schotterwerks hat die Herrenberger Stadtverwaltung nur ein Mitspracherecht. Die Genehmigung obliegt der Aufsichtsbehörde des Landratsamts, die dem Regierungspräsidium unterstellt ist. Die Erweiterungsfläche ist im Regionalplan des Verbands Region Stuttgart als Gebiet der Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Rechtliche Einwände etwa über einen Bebauungsplan der Stadt sind daher nicht möglich. Das Erweiterungsgelände gehört bereits den Steinbruchbetreibern.

Gerichtsverfahren:
Die Stadt Herrenberg hat einen Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Das an den Steinbruch grenzende Asphaltwerk Morof, das Gestein aus dem Schotterwerk bezieht, hatte gegen den Bebauungsplan der Stadt mit Immissionsvorgaben geklagt. Die Stadt sei nicht berechtigt Vorgaben zu machen, urteilten die Richter.