Lokales: Sybille Neth (sne)

 

Stuttgart - Fall 24: Der Kühlschrank darf an Weihnachten nicht ganz leer sein – wie es gerade häufig bei Frau J. der Fall ist. In den Weihnachtsferien werden ihre beiden jüngsten Kinder bei ihr wohnen. Sie leben normalerweise in einer Jugendhilfeeinrichtung und sind in den Ferien bei ihrer Mutter. Schon in den Herbstferien hatte Frau J. die größte Mühe, Lebensmittel zu kaufen. Ihr Mehrbedarf durch die Kinder wird vom Jobcenter erst nachträglich berechnet. Einkaufen muss sie aber jetzt, und kleine Geschenke würde sie ihren Kindern auch gerne machen.

Frau J. befindet sich seit September in einer extremen materiellen Notlage. Das Jobcenter zahlt ihr nur noch 125 Euro im Monat aus. Der Rest ihres Arbeitslosengeldes II wird einbehalten für die Abschlagszahlungen an den Stromlieferanten. Auf stolze 500 Euro monatlich legte das Jobcenter den monatlichen Betrag fest. Frau J. heizt die 70 Quadratmeter große Wohnung zwar mit Nachtspeicheröfen, aber ihre Stromrechnungen kamen ihr selbst so horrend vor, dass sie eine Überprüfung des Stromzählers beantragte. Frau J. war misstrauisch geworden, weil ihre Abrechnung selbst in den Sommermonaten nicht niedriger war. Frau J. legte Widerspruch beim Energieunternehmen ein. Dieses lehnte die Überprüfung des Zählers ab. Der nächstgelegene Elektriker vor Ort will das Mehrfamilienhaus nicht betreten, berichtet die Sozialarbeiterin, die Frau J. betreut. Sie hat alle notwendigen Schritte zur Klärung der Sache eingeleitet. „Aber wir arbeiten gegen die Zeit. Weihnachten steht vor der Tür“, sagt die Sozialarbeiterin. Frau J. benötigt sofort eine Spende, damit sie für ihre Kinder in den Weihnachtsferien etwas auf den Tisch bringen kann.

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
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Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

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