Lokales: Sybille Neth (sne)
 

Frau F. lebt mit ihren Kindern alleine. Von ihrem Partner trennte sie vor ein paar Jahren schon. Eines Tages kam ihr Exmann auf die Idee, die Vaterschaft für die Kinder anzuzweifeln. Ein entsprechendes Schreiben seines Rechtsanwalt zog sie aus dem Briefkasten. In ihrer Aufregung kontaktierte sie ihrerseits einen Rechtsanwalt. Einen einzigen Termin hatte sie in dessen Kanzlei.

Ohne Prozess keine Prozesskostenhilfe

Der Anwalt beantragte Prozesskostenhilfe für Frau F., die von Arbeitslosengeld II lebt. Schließlich entschied jedoch das Gericht, dass es aufgrund mangelnder Beweise zu keiner Klage seitens des Exmannes kommen könne. Weil es keinen Prozess gab, bleibt Frau F. jetzt auf den 200 Euro Anwaltskosten sitzen. Ohne Verhandlung gibt es weder Prozesskostenhilfe noch Beratungskostenhilfe.

Derzeit hat Frau F. außerdem noch zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung. Sie macht derzeit eine Ausbildung zur Verkäuferin. Nun hat seit diesem Kindergartenjahr die Kita, die ihre Kinder besuchen, die Spätbetreuung gestrichen, sodass Frau F. für diese Stunden zusätzlich einen Babysitter bezahlen muss.

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